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Bündnis für Familie

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Vereine
[Nr.99119005000000 ]

Leistungsbeschreibung

Vereine sind Organisationen, in denen sich Personen zu einem bestimmten gemeinsamen Zweck zusammengeschlossen haben. Struktur und Aufgaben eines Vereins sind in der Vereinssatzung festgelegt.

An wen muss ich mich wenden?

Wenn Sie einen Verein gründen möchten, wenden Sie sich bitte an Ihr Amtsgericht. Dort bekommen Sie Auskunft über alle notwendigen Formalitäten.

Das für Ihren Ort und Ihr Anliegen zuständige Gericht finden Sie im "Orts- und Gerichtsverzeichnis", das der Bund und die Länder gemeinsam pflegen.

Fachlich freigegeben am

06.12.2019

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium der Justiz

Online-Dienste

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