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Anerkennung eines ausländischen juristischen Abschlusses
[Nr.99146005007001 ]

Leistungsbeschreibung

Mit der erfolgreichen Gleichwertigkeitsprüfung wird die Gleichwertigkeit Ihres Hochschulabschlusses mit der staatlichen Pflichtfachprüfung der ersten juristischen Prüfung festgestellt. Dies ermöglicht Ihre Zulassung zum juristischen Vorbereitungsdienst.

Verfahrensablauf

Sie müssen die Durchführung der Gleichwertigkeitsprüfung schriftlich beantragen.

Legen Sie diesem Antrag Ihr Abschlusszeugnis und Ihre sonstigen Leistungsnachweise in beglaubigter Abschrift oder im Original bei.

Nach Eingang des Antrages findet die Gleichwertigkeitsprüfung statt.

Sofern eine vollständige Gleichwertigkeit Ihres Abschlusses festgestellt wird, ergeht ein entsprechender Bescheid.

Mit diesem Bescheid können Sie sich um die Einstellung in den juristischen Vorbereitungsdienst bewerben.

Das Bewerbungsverfahren richtet sich dann nach dem Bewerbungsverfahren für Bewerber, die ihren Universitätsabschluss in Deutschland erworben haben.

Sollte eine Gleichwertigkeit nicht oder lediglich teilweise festgestellt werden, erhalten Sie hierüber ebenfalls einen Bescheid. Um in diesem Fall zum juristischen Vorbereitungsdienst zugelassen zu werden, müssen Sie eine Eignungsprüfung durchführen. Die Durchführung der Eignungsprüfung müssen Sie schriftlich beantragen.

Nach Bestehen der Eignungsprüfung können Sie die Zulassung zum juristischen Vorbereitungsdienst beantragen. Das Bewerbungsverfahren richtet sich dann nach dem Bewerbungsverfahren für Bewerber, die ihren Universitätsabschluss in Deutschland erworben haben.

An wen muss ich mich wenden?

Hessisches Ministerium der Justiz

Justizprüfungsamt I

Zeil 42

60313 Frankfurt am Main

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Ihr Abschlusszeugnis,
  • Ihre Diplome,
  • Prüfungszeugnisse,
  • sonstige Befähigungsnachweise
  • Nachweise über einschlägige Berufserfahrung

Die Unterlagen müssen Sie im Original oder in beglaubigter Abschrift einreichen.

Welche Gebühren fallen an?

Keine.

Welche Fristen muss ich beachten?

Keine.

Rechtsgrundlage

§ 112a Abs. 1 Deutsches Richtergesetz

Rechtsbehelf

Widerspruch

Bemerkungen

Weitere Informationen:

Voraussetzungen

Sie müssen über einen rechtswissenschaftlichen Hochschulabschluss aus einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union verfügen.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer der Gleichwertigkeitsprüfung beträgt (im Falle vollständiger Unterlagen) circa 3 Monate.

Das Verfahren der Eignungsprüfung nimmt ab Antragstellung circa 6 Monate in Anspruch.

Fachlich freigegeben am

01.12.2020

Anträge / Formulare

Sie können den Antrag formfrei stellen. Antragsformulare stehen nicht zur Verfügung.

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Justiz und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt, Landesjustizprüfungsamt