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Kindertagesstätten

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Gefahrstoffe

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Volltext

In der Gefahrstoffverordnung (GefstoffV) sind die Pflichten des Arbeitgebers beim Umgang mit gefährlichen Stoffen festgelegt (u. a. Ermittlungspflicht, Allgemeine Schutzpflicht, Überwachungspflicht, Rangfolge der Schutzmaßnahmen, Vorsorgeuntersuchungen).

Die Gefährdungsbeurteilung ist zentraler Bestandteil zur Ableitung notwendiger Schutzmaßnahmen. Die Maßnahmen müssen dem Stand der Technik entsprechen. Ergonomische Zusammenhänge zwischen Arbeitsplatz, Arbeitsmittel, Arbeitsorganisation, Arbeitsablauf und Arbeitsaufgabe sind dabei zu berücksichtigen.
 

Ansprechpunkt

an das zuständige Regierungspräsidium

Hinweise (Besonderheiten)

Weitere Informationen zu Gefahrstoffen finden Sie auf den Internetseiten der Regierungspräsidien Darmstadt, Gießen und Kassel.