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07.01.2021

Corona-Maßnahmen werden verlängert und weitere Einschränkungen bei Kontakten beschlossen

Das Corona-Kabinett der Hessischen Landesregierung hat entsprechend der am Vortag gefassten Beschlüsse von Bund und Ländern schärfere Maßnahmen zur Corona-Pandemie beschlossen. Die neuen Regelungen gelten ab 11. Januar 2021.

Die Schließung des Einzelhandels, der Kultur- und Freizeiteinrichtungen, der Gastronomie sowie der betroffenen Dienstleistungsbetriebe wird bis Monatsende verlängert, da die Zahl der Neuinfektionen nicht im erforderlichen Ausmaß gesunken ist.

Kontakte im öffentlichen Raum werden noch einmal deutlich beschränkt auf Angehörige des eigenen Haushalts und maximal einer weiteren Person. Diese Regelung betrifft nun auch Kinder unter 14 Jahren! Für den privaten Bereich gilt diese Regelung als dringende Empfehlung.

In sogenannten Corona-Hotspots, also in Kreisen und Städten mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern, werden die bisher nachts vorgesehenen Ausgangsbeschränkungen erweitert, der Bewegungsradius wird auch tagsüber auf 15 Kilometer um den Wohnort eingeschränkt, sofern kein triftiger Grund zum Verlassen vorliegt. Besonders tagestouristische Ausflüge sollen hier unterbunden werden.

Für die Schulen gilt in den Klassen 1 bis 6 wie schon vor den Weihnachtsferien die Aussetzung der Präsenzpflicht. Es wird an die Eltern appelliert, ihre Kinder zuhause zu lassen. Wo dies nicht möglich ist, stehen die Schulen mit einem Betreuungsangebot zur Verfügung. Ab Klasse 7 ist generell der Distanzunterricht vorgesehen mit Ausnahme der Abschlussklassen, die weiterhin Präsenzunterricht erhalten unter Einhaltung des Mindestabstands.

Die Kindertagesstätten bleiben geöffnet, sollen jedoch nur für dringende Betreuungsnotwendigkeiten in Anspruch genommen werden. Nach Möglichkeiten sollen die Kinder auch hier zuhause betreut werden.

Der Bund wird gesetzlich regeln, dass Eltern für die Betreuung der Kinder zuhause Anspruch auf Kinderkrankengeld für zusätzliche 10 Tage (Alleinerziehende 20 Tage) im Jahr 2021 gewährt wird.

Weiterhin gilt die Pflicht zur Einhaltung der AHA-Regeln.

Bund und Länder werden am 25. Februar über die weitere Vorgehensweise für den Monat Februar beraten. Ziel ist es, die Zahl der Corona-Neuinfektionen möglichst stark zu reduzieren, damit die Gesundheitsämter wieder die Möglichkeit haben, Ansteckungen nachzuverfolgen und durch Quarantänemaßnahmen die Pandemie einzudämmen.