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20.05.2020

Kaufunger Sportstätten öffnen wieder für Vereinsbetrieb - Besondere Auflagen gelten

Nach der neuen Corona-Kontakt- und Beschränkungsverordnung vom 7. Mai ist der Sportbetrieb in Sportstätten in Hessen unter besonderen Auflagen wieder erlaubt. Auch die Gemeinde Kaufungen öffnet ihre Sportstätten. Die Umkleidekabinen, Duschräume sowie die Gemeinschaftsräumlichkeiten, mit Ausnahme der Toiletten, bleiben weiterhin geschlossen. Wettkampfveranstaltungen außerhalb des Profi- und Spitzensportes sowie Zuschauer während des Trainingsbetriebes sind ebenfalls nicht gestattet.

Um das Infektionsgeschehen aber weiter zu kontrollieren, ist die Nutzung an zahlreiche Auflagen gebunden. So dürfen nur die Sportvereine wieder aktiv werden, weitere Nutzungen und Nutzer*innen sind nicht erlaubt. Und es ist auch nur der Trainingsbetrieb gestattet. Er muss kontaktfrei ausgeübt werden, der Mindestabstand ist zu gewährleisten und besondere Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen müssen durchgeführt werden. „Nach jeder Trainingseinheit muss eine Desinfektion der Kontaktflächen, sprich der gemeinschaftlich genutzten Sportgeräte und Toiletten erfolgen“, erklärt Harald Stückrad, Leiter des Ordnungsbehördenbezirks. Darüber hinaus sind die Kontaktdaten der Sportlerinnen und Sportler und der Trainerinnen und Trainer zur Rückverfolgung von Infektionsketten zu erfassen.

Die Vereine müssen ihre Trainingszeiten so organisieren, dass ein Aufeinandertreffen mehrerer Trainingsgruppen vermieden wird. Deshalb hat der Gemeindevorstand zur Auflage gemacht, dass zwischen den Trainingseinheiten 15 bis 20 Minuten Zeitpuffer einzuplanen sind. Jede Platz- oder Sporthallenhälfte darf grundsätzlich nur von einer Trainingsgruppe genutzt werden. „Auf den Sportplätzen und in der Sporthalle sind pro Hälfte zehn Personen plus Trainer/in erlaubt“, so der Leiter des Ordnungsbehördenbezirks. „Auf dem Bambini-Platz sind fünf Personen plus Trainer/in zulässig.“

In der Sporthalle müssen die Sportlerinnen und Sportler grundsätzlich vom Betreten bis zum Trainingsbeginn sowie nach dem Training bis zum Verlassen der Halle eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. „Alle Trainingsangebote sollten nach Möglichkeit als Freiluftaktivität durchgeführt werden“, erklärt Harald Stückrad. „Die Sporthalle sollte nur genutzt werden, wenn es nicht anders möglich ist.“

Um all das sicher zu stellen sollen die Vereine ein Hygienekonzept erstellen. Die Gemeinde empfiehlt den Kaufunger Vereinen, sich dabei an den Konzepten und Leitfäden des jeweils zuständigen Sportverbandes zu orientieren. Weitergehende Auflagen der entsprechenden Sportfachverbände müssen ebenfalls eingehalten werden.

„Das sind sicherlich hohe Hürden. Aber die Auflagen sind notwendig und müssen auch eingehalten werden. Dennoch freuen wir uns, dass die Vereine ihren Trainingsbetrieb wieder aufnehmen können. Die Verantwortlichen sind nach unseren bisherigen Gesprächen gut informiert und engagiert und wir werden sie auch begleiten“, erklärt Harald Stückrad.