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28.07.2020

Kinderbetreuungskosten ab Monat Juli

Seit dem 06. Juli sind die Kaufunger Kindertagesstätten zu einem Regelbetrieb - unter Corona-Schutzmaßnahmen – zurückgekehrt (siehe auch „Regelbetrieb in Kaufunger Kitas ab 6. Juli“ vom 2.7.2020 unter https://www.kaufungen.eu/Aktuelles/Mitteilungen ). Grundlage hierfür war die Änderung der „Zweiten Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus“ durch die Hessische Landesregierung.

Die Kinder können ihre Einrichtung wieder in gewohnter Weise besuchen und Eltern haben erneut eine verlässliche Perspektive in der Betreuung. Damit werden ab Juli auch die Gebühren für die Kindertagesstätten wieder gemäß der Gebührensatzung erhoben. Dies hat die Gemeindevertretung in der letzten Sitzung entschieden.

Für die Monate April bis Juni – also die Monate mit den pandemiebedingt eingeschränkten Betreuungsangeboten (Notbetreuung) - werden gemäß des Corona-Hilfe- und Konsolidierungsplans „Kaufungen blickt nach vorn“ nur die in Anspruch genommenen Betreuungsstunden in der Notbetreuung berechnet (abzüglich des gebührenfreien Zeitraum).