Berichterstattung zur A 44 im Lossetal
Zu den Berichten in der Hessisch-Niedersächsischen Allgemeinen (HNA) vom 26.1.2026 „B7-Ausbau könnte das Rennen machen“ und 31.1.2026 „Bald deutlich mehr Lkw auf der B7?“ teilt die Gemeinde Kaufungen Ergänzungen und Konkretisierungen mit.
Variantenvergleich und vertiefte Untersuchung der B7-Ausbauvariante
Die Gemeinde Kaufungen begrüßt, dass die B7 – Ausbauvariante nun vertieft untersucht wird. Mit dem Ausbau der B7 zur Autobahn würden die Umwelt – und Naturschutzprobleme sowie vor allem die Probleme der Trinkwasserversorgung der Gemeinde Kaufungen gelöst, denn der Brunnen Kohlenstraße würde dadurch nicht tangiert. „Im Gemeinsamen Dialog zur A44 im Lossetal hatte die Gemeinde schon 2014 vorgeschlagen, den B7-Ausbau für Nieder- und Oberkaufungen vertiefend mit einer Einhausung zu untersuchen, worauf das Ministerium nicht eingegangen war“, so Bürgermeister Arnim Roß. Der gemeinsame Dialog war im Jahr 2014 vom damaligen hessischen Verkehrsminister Al-Wazir ausgerufen worden, um einen transparenten Austausch aller Beteiligten zur Autobahnplanung herzustellen. Das damals vorgestellte Papier von Hessen Mobil zum B7-Ausbau mit Einhausung hatte lediglich skizzenhaft und auf Basis von groben Kostenkennwerten die Kosten der Einhausung abgeschätzt, was auch das Bundesverkehrsministerium nicht überzeugt hatte und zur Ablehnung der Einhausung durch Bundesverkehrsminister Dobrindt führte. Begründet wurde dies aus Berlin mit den Kosten für die Einhausung in Höhe von ca. 33,5 bis 47 Mio. € (1.050-1.500m Länge) für Nieder- und Oberkaufungen. „Im Vergleich zu den heute bekannten Baukosten von 3,1 Mrd. € für die gesamte A 44 ist dies in keiner Weise nachvollziehbar“, so Roß.
Eine Gesamtabwägung der Vorteile und Nachteile der B7-Ausbauvariante mit Einhausung war aufgrund der fehlenden Untersuchungen also nicht möglich. Der Gemeinsame Dialog wurde dann im Jahr 2016 vom damaligen hessischen Verkehrsminister beendet. Er entschied, mit der „alten“ Lösung die Planfeststellung weiter zu betreiben, sodass diese noch heute, 10 Jahre später, als Vorschlagstrasse dem Planfeststellungsverfahren zu Grunde liegt.
Die neue Lage der vertieften Untersuchung durch die Autobahn GmbH des Bundes geht unter anderem auf ein Gespräch zwischen Bürgermeister Arnim Roß und dem früheren Parlamentarischen Staatssekretär im Bundesverkehrsministerium Oliver Luksic im Jahr 2023 zurück, das auch mit Unterstützung regionaler Politiker vermittelt wurde. Die Autobahn GmbH des Bundes, erhielt danach die entsprechenden Mittel für eine vertiefte Untersuchung.
Trinkwasserversorgung Kaufungens
Die mangelhafte Planung zur Sicherstellung der Trinkwasserversorgung Kaufungens ist eine wesentliche Kritik der Gemeinde an den von Hessen Mobil vorgelegten Plänen zur Planfeststellungsanhörung im Jahr 2021. Im HNA-Artikel heißt es: „Verschiedene Einwender hatten erhebliche Bedenken hinsichtlich der weiteren Nutzbarkeit dieser wichtigen Trinkwasserquelle für Kaufungen während und nach dem Bau des A44-Teilstücks geäußert“. Es war aber vor allem eine mehr als einhundert Seiten lange und von sieben Anlagen begleitete Einwendung der Gemeinde Kaufungen, die dieses Thema auf die Agenda setzte. In den vorgelegten Autobahnplänen fehlten plausible, durch Untersuchungen gestützte Aussagen, wie die Sicherheit des Brunnens Kohlenstraße durch die Baumaßnahme gewährleistet werden soll. Vor allem aber fehlten belastbare Aussagen, wie Kaufungen während der Bauphase und einer mindestens einjährigen Stilllegung des Brunnens mit Trinkwasser versorgt wird. Der Brunnen Kohlenstraße liefert fast 60 % des Kaufunger Trinkwassers. Ihn für ein Jahr still zu legen ist nicht ohne weiteres möglich. Die wenigen Aussagen in den damaligen Unterlagen, dass das Trinkwasser vor allem aus Lohfelden käme, ließen sich nicht halten, insbesondere nicht nach den trockenen Sommern der Jahre 2018 - 2020, die überall im Land zu einem Absinken der Grundwasserspiegel geführt hatten. Auch die Lohfeldener Brunnen liefern nicht genug Wasser, um Kaufungen über einen so langen Zeitraum (ein Jahr oder länger) mit mehreren hunderttausend Kubikmetern Wasser mitzuversorgen. Angesichts der dramatischen Klimaveränderungen und auch zukünftig zu befürchtender Hitze- und Dürreperioden ist die Sicherheit der Trinkwasserversorgung für Kaufungen neben dem Lärmschutz eine der ganz wichtigen Fragen bei der Planung der A 44 in Lossetal.
Planungszeiten und LKW-Durchfahrtverbot
Im HNA-Artikel wird ausgeführt, dass veraltete Umweltdaten dem Planfeststellungsantrag von Hessen Mobil zu Grunde lagen, weil das Dialogverfahren zur A 44 einfach zu lange gedauert hätte. Der Gemeinsame Dialog fand von 2014 - 2016 statt. Die Ergebnisse sollten nach damaliger Aussage bis 2018 in die Planfeststellungsunterlagen eingearbeitet werden. Tatsache ist jedoch, dass nach Beendigung des Dialogverfahrens durch den damaligen hessischen Verkehrsminister, Hessen Mobil noch fünf Jahre - statt der damals zugesagten 2 Jahre - benötigt hatte, bevor der Planfeststellungsantrag gestellt wurde, ohne dass die notwendigen Aktualisierungen, insbesondere im Bereich des Trinkwasserschutzes und der Variantenabwägung vorgenommen wurden. Die trotz der langen Planungszeit immer noch unzureichenden und teilweise veralteten Unterlagen führen nun zu weiterem Zeitbedarf, weil nachgearbeitet werden muss.
Die Ursache für den Zeitverzug seit 2016 sind also nicht veränderte Rechtsgrundlagen oder Einwendungen der Gemeinde oder der Umweltverbände sondern die damalige Vorgehensweise des Landes.
Nachdem Hessen Mobil in 2021 das Planfeststellungsverfahren eröffnet und eine Anhörung durchgeführt hatte, ging die gesamte Zuständigkeit auf die Autobahn GmbH des Bundes über. Die Gemeinde Kaufungen begrüßt, dass die Autobahn GmbH sich der ungelösten Fragen und Probleme zur A 44 im Lossetal unvoreingenommen angenommen hat und die fehlenden Untersuchungen nun durchführen und die erforderlichen neuen Gutachten erstellen lässt. Darüber hinaus nimmt die Autobahnplanung nach dem Zuständigkeitswechsel Fahrt auf.
Nach derzeitigen Aussagen der Vorhabenträger wird das Planfeststellungsverfahren erst in 2029 fortgesetzt. Das gilt nach hiesigen Erkenntnissen sowohl für die Vorschlagstrasse wie auch für die B7 – Ausbauvariante, je nach dem, welche Variante nach dem Variantenvergleich befürwortet und weiterverfolgt wird. Die A44 im Lossetal wird daher voraussichtlich erst Ende der 2030er Jahre fertig gestellt werden können. Da ab 2031 der Lückenschluss von Wommen bis Helsa vollständig sein wird und der Autobahnverkehr dann über die B7 abgeleitet werden soll, fordert die Gemeinde Kaufungen aus Lärmschutzgründen seit 2014 die Beibehaltung des LKW-Durchfahrtverbotes. Diese Forderung hat sie schon im Gemeinsamen Dialog erhoben und in ihrer Einwendung im Planfeststellungsverfahren von 2021 nochmals bekräftigt. Die Gemeinde Kaufungen begrüßt, dass dies auch vom Regierungspräsidium und vom hessischen Verkehrsministerium so gesehen und vorgesehen wird.
Die Gemeinde Kaufungen erneuert dabei ferner ihre Forderung, das Durchfahrtverbot für LKW auf der B 7 auch zu kontrollieren. Wenn keine Kontrollen erfolgen, wird der LKW-Verkehr seine Route auf direktem Weg suchen und die B 7 im Bereich von Helsa und Kaufungen vermehrt belasten.
Sollte das Durchfahrtverbot nicht ausreichen, muss zusätzlich temporärer Lärmschutz an der B 7 erfolgen, um die Bevölkerung ausreichend vor gesundheitsgefährdendem Lärm zu schützen. Laut der letzten Verkehrsprognose des Landes für das Jahr 2030 sollen im Prognosenullfall ca. 3.000 LKW/24h die B 7 zusätzlich befahren. Für den Teilabschnitt Wommen – Sontra gibt es keine Prognose. „Daher muss das Durchfahrtverbot in jedem Fall aufrecht erhalten bleiben, um die Bevölkerung vor den schädlichen Auswirkungen der Lärm- und Schadstoffimmissionen zu schützen“, so Bürgermeister Roß abschließend.