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Mach's möglich! - Förderung für kleine Projekte mit großer Wirkung

Ihr habt eine Idee, die die Nachbarschaft näher zusammenbringt? Ihr wollt Menschen aktivieren, sich ehrenamtlich zu engagieren? Ihr wollt Verständnis für verschiedene Meinungen oder Interessen wecken? Ihr wollt die kulturelle Vielfalt in Kaufungen zusammenbringen? Kurz: Ihr habt eine Idee, die das gute Miteinander in Kaufungen stärken kann und braucht dafür finanzielle Unterstützung? Dann bewerbt Euch bei unserem Förderprogramm „Mach’s möglich!“ für Engagement-Projekte. Die Gemeinde Kaufungen vergibt bis zu 500 Euro pro ausgewähltem Projekt. Die Bewerbung und Abrechnung ist unkompliziert.

Ob Gesprächsrunden, Nachbarschaftsaktionen wie z. B. Straßenfest, Schnuddelbank, Verschenke-Regal, künstlerische oder handwerkliche Workshops, Gemeinschaftskochen oder Fahrradreparaturstation – Vieles ist möglich: Seid kreativ! Wir freuen uns auf Eure Projektideen!

Hier gehts zum Video-Aufruf: https://www.youtube.com/shorts/slQdE4PtnWc

Zeitplan

• Bewerbungsfrist: 31. August 2025
• Mitteilung der Juryentscheidung über geförderte Projekte: 17. September 2025
• Projektzeitraum: zwischen 1. Juli und 15. November 2025 (bei Projektbeginn vor der Förderzusage Finanzierung auf eigenes Risiko, es gibt keine Garantie und keinen Rechtsanspruch auf Förderung!)
• Abrechnung: bis spätestens 30. November 2025
Förderbedingungen

Welche Projekte können gefördert werden?

Gemeinwohlorientierte Engagement-Projekte, die ehrenamtlich in Kaufungen umgesetzt werden und mindestens eins der folgenden Ziele verfolgen:

  • Engagement, Beteiligung, Demokratie fördern
  • Zivilgesellschaft und solidarische Nachbarschaft stärken
  • Sozialkompetenzen junger Menschen stärken
  • Verständnis für kulturelle Vielfalt fördern, Vorurteile abbauen
  • Vereins- und Gruppenarbeit professionalisieren

Wer darf sich bewerben?

Das Projekt-Team/ die Initiative besteht aus mindestens 3 Personen ab 14 Jahren, die in Kaufungen leben. Ihr müsst kein Verein sein, um mitzumachen. Pro Team, Initiative oder Organisation kann ein Antrag gestellt werden.

Wie hoch ist die Maximalförderung?

Die Förderung beträgt maximal 500 Euro. Insgesamt stehen für das Jahr 2025 2.700 Euro an Fördermitteln im Rahmen von „Mach’s möglich“ zur Verfügung. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Förderung. Falls sehr viele gute Anträge eingehen, kann die beantragte Summe ggf. gekürzt werden.

Welche Ausgaben sind förderfähig?

  • Sachkosten (z. B. Gegenstände, Büromaterial, Lebensmittel, nichtalkoholische Getränke)
  • Honorare, z. B. für Künstler*innen, Referent*innen oder Dienstleister*innen

Welche Projekte und Ausgaben sind nicht förderfähig?

  • Personalkosten/Honorare für ehrenamtliche Mitglieder der Projektgruppe oder des Vereins
  • Aktivitäten, die hauptsächlich Werbezwecken dienen
  • Quer‐/Kofinanzierung für ein größeres Projekt
  • Angebote, die sich an Firmen richten, z. B. Firmenfeiern
  • Maßnahmen oder Projekte von Vereinen, für die sie auch Vereinsförderung nach der „Richtlinie der Gemeinde Kaufungen über die Förderungen aus Mitteln des Sondervermögens“ erhalten können
  • Maßnahmen, die überwiegend schulischen Zwecken oder der Erholung bzw. Touristik dienen
  • Veranstaltungen von politischen Parteien, Listen, Initiativen, Gruppierungen usw. sowie politische Maßnahmen und Projekte, insbesondere solche, die dazu bestimmt sind, eine einseitige politische Meinung zu verbreiten, z. B. Wahlkampfveranstaltungen

Sind Eigenmittel erforderlich?

Kosten für das Projekt, die über die bewilligte Fördersumme hinausgehen, müssen von den Antragstellenden selbst getragen werden.

Wann ist der Förderzeitraum?

Die Projekte dürfen im Zeitraum von frühestens 1. Juli (ab Tag der Antragstellung) bis zum 15. November 2025 stattfinden. Die Entscheidung über die Bewilligung der Förderung erfolgt bis 17. September 2025. Das Fördergeld muss bis spätestens 30. November 2025 abgerechnet werden.

Ist ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn möglich?

Die Projekte dürfen frühestens am Tag der Antragstellung beginnen. Es gibt keinen Rechtsanspruch auf die Bewilligung der Projekte. Wird mit dem Projekt begonnen, bevor die Förderzusage vorliegt, liegt das finanzielle Risiko allein bei den Antragstellenden. Bitte nehmt vor Antragsstellung Kontakt zu Katharina Reinhold auf. Wenn Ihr kein Risiko eingehen wollt, wartet unbedingt die Förderzusage ab, bevor Ihr mit dem Projekt startet.

Was gehört zur Bewerbung dazu?

Das ausgefüllte Antragsformular (in dieser Rubrik zum Download oder bei der Koordinierungsstelle) mit Vorstellung des Teams, Projektbeschreibung (Idee, Ablauf) und Angaben, wofür die Fördermittel ausgegeben werden sollen.

Bis wann muss der Antrag eingereicht werden?

Der Antrag muss vollständig ausgefüllt bis spätestens 31. August 2025 mit dem Formular per E-Mail eingereicht werden.

Wie erfolgt die Projektabrechnung?

Die Projektabrechnung erfolgt mit einem kurzen Bericht über das Projekt (mit 2-3 Fotos) und einer Übersicht der Ausgaben sowie (eingescannten) Originalbelegen bis spätestens 30.11.2025. Das Projektteam geht in Vorleistung und bekommt nach Einreichung der Belege und des Kurzberichts die Kosten anschließend erstattet. Sollte dies (in Vorleistung gehen) Schwierigkeiten bereiten, nehmt bitte Kontakt zu Katharina Reinhold auf.

Wer wählt die Projekte aus?

Eine Jury wählt die Projekte, die gefördert werden, aus. Die Jury besteht aus den ehrenamtlichen Engagementlots*innen aus Kaufungen, die 2024 an einem Qualifizierungsprogramm der Landesehrenamtsagentur Hessen teilgenommen haben sowie der Beauftragten für Bürger*innenbeteiligung und der Beauftragten für Kinder- und Jugendbeteiligung (bei Anträgen von Jugendlichen).

Noch Fragen?
Wir beraten Euch gern bei Fragen zur Förderung, zum Antrag und zur Projektplanung.

Kontakt für Fragen und Beratung:
Katharina Reinhold
Koordinierungsstelle Engagiert in Kaufungen
(Büro in der Begegnungsstätte Kaufungen)
Theodor-Heuss-Str. 15
Tel. 05605-8021280
E-Mail: k.reinhold@kaufungen.de

Sprechstunde mit Beratung zur Antragstellung:
bis 31. August (außer 14.−31. Juli) immer dienstags, 14−16 Uhr telefonisch oder vor Ort in der Koordinierungsstelle, andere Zeiten nach Absprache.