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Gemeinde Kaufungen erhebt Einwendungen -
Kritik an A 44 - Plänen

Abseits der Corona-Pandemie ist derzeit wohl kein Thema so brisant und bewegt die Kaufunger Bürgerschaft mehr, als das Planfeststellungsverfahren zum Bau der A 44. Noch bis zum 26. Juli haben Bürger*innen, Vereine, Verbände und Institutionen die Möglichkeit, Einwendungen gegen den Autobahnbau beim Regierungspräsidium Kassel einzureichen. Auch die Gemeinde Kaufungen hat als betroffener Träger öffentlicher Belange eine umfassende Stellungnahme vorbereitet, die von den Mitgliedern der Gemeindevertretung einstimmig beschlossen wurde. Vertreten wird die Lossetalgemeinde in diesem Prozess durch die Kanzlei Baumann Rechtsanwälte (Leipzig/Würzburg).

Die knapp einhundertseitige Stellungnahme stützt sich auf insgesamt sieben Gutachten des Fachbüros RegioConsult (Marburg) sowie des Diplom-Geologen Dr. Otto Heimbucher (Nürnberg). Inhaltlich wurden dafür die Bereiche Artenschutz, Maßnahmenkonzept, Wasserrahmenrichtlinie, FFH-Gebiet Lossewiesen, Umweltverträglichkeitsprüfung, Lärm- und Luftschadstoffe sowie Trinkwasserversorgung umfassend untersucht. Viele der durch die Autobahnplaner vorgesehenen Schutzmaßnahmen werden in den Gutachten als unzureichend eingestuft.

Ausgangspunkt für die Prüfungen der Planunterlagen sind für die Gemeinde Kaufungen insbesondere die Zusagen und Ergebnisse aus dem Gemeinsamen Dialog  mit dem Hessischen Verkehrsministerium und Hessen Mobil zur A 44 im Lossetal. Dieser Dialogprozess hatte seinerzeit auf Initiative des hessischen Verkehrsministers Tarek Al-Wazir von 2014 bis 2016 stattgefunden und sollte zur Transparenz und Akzeptanz des Autobahnprojektes beitragen. Die Forderungen der Gemeinde nach bestmöglichem Lärmschutz, Erhalt des Trinkwasserbrunnens Kohlenstraße sowie der Erhalt der B7 als Ortsumgehungsstrecke zur Vermeidung von Autobahnschleich- und umleitungsverkehren durch den Ort wurden damals anerkannt und sollten in die Pläne eingearbeitet werden. „Für uns geht es darum, die Pläne auf Plausibilität und Belastbarkeit zu prüfen und darauf zu achten, dass die Art der Umsetzung geeignet ist, die Forderungen der Gemeinde zu erreichen“, sagte Bürgermeister Arnim Roß in seiner Rede vor der Gemeindevertretung. „Folgerichtig setzt die Prüfung zunächst auch an den zugesagten Zielen und Forderungen der Gemeinde an. Dabei stellen sich die Bereiche des Schutzes vor Lärm und Luftschadstoffen und der Trinkwasserversorgung als die wesentlichen und von der Planung her auch kritischsten heraus“, so der Verwaltungschef.

Ein Schwerpunkt der Kritik betrifft die Pläne zum Trinkwasserbrunnen Kohlenstraße. Er soll während der Bauzeit der Autobahn für mindestens ein Jahr geschlossen werden, wobei die Bauzeit auch deutlich länger andauern kann. Danach wird er wieder in Betrieb genommen. In den Unterlagen finden sich umfangreiche Maßnahmen, um den Brunnen nach Fertigstellung der Autobahn und Wiederinbetriebnahme zu schützen.

Das hydrogeologische Gutachten des beauftragten Diplom-Geologen zeigt aber, dass wesentliche Untersuchungen zur Gefährdungseinschätzung für das Grund- und Trinkwasser nicht vorgenommen wurden und somit Zweifel hinsichtlich der Sicherheit der Trinkwasserversorgung während und nach Abschluss der Bauphase bestehen. „Der Brunnen Kohlenstraße ist für die Versorgung unserer Bevölkerung mit Trinkwasser unverzichtbar“, erklärt Roß. Deshalb müsse gewährleistet sein, dass der Brunnen im Betrieb, aber insbesondere während der Bauphase der Autobahn, keinen Schaden nimmt. Darüber hinaus sei die Versorgung der Gemeinde mit Ersatztrinkwasser während der Bauphase nicht gesichert. Die Ausführungen in den Planfeststellungsunterlagen hierzu seien nicht belastbar. Die vorgelegten Pläne führen insofern zu einer Einschränkung der Wasserrechte der Gemeinde. „Wir werden unsere Wasserrechte verteidigen“, macht Verwaltungschef Roß deutlich.

Auch die Verkehrslärmbeeinträchtigung wird zum Thema gemacht: Hier wird festgestellt, dass man seitens des Vorhabenträgers diese Forderung ernst genommen hat und die Lärmschutzmaßnahmen gegenüber den Plänen aus den Zeiten des gemeinsamen Dialoges stellenweise verbessert wurden. Die Gemeinde vermisst aber die nötige Transparenz in den Plänen. „Unsere Maxime war und ist, dass der Lärm der Autobahn dort abgefangen werden muss, wo er entsteht, nämlich an der Autobahn“, betont der Bürgermeister. Es müsse ersichtlich sein, ob die bestehenden Siedlungen und die zukünftigen Baugebiete frei von Autobahnlärm bleiben. Das ist eine Zusage aus dem Gemeinsamen Dialog, aber nach den Berechnungen von RegioConsult zweifelhaft und nicht durchgehend umgesetzt. Damit gehen nicht hinnehmbare Belastungen für die Bürgerinnen und Bürger einher. Darüber hinaus wird die Planungshoheit der Gemeinde beeinträchtigt. Beides werde in der Einwendung aufgegriffen. „Die Planungshoheit ist eines der höchsten Güter einer Kommune und darf nicht eingeschränkt werden“, stellt der Verwaltungschef klar.

Zu den Forderungen der Gemeinde beim Lärmschutz gehört auch die Aufrechterhaltung des LKW-Durchfahrtsverbots auf der B7 bis zur Fertigstellung des Autobahnabschnitts VKE 11. „Sollte das LKW-Durchfahrtsverbot nach Fertigstellung des Abschnitts VKE 12 (Hessisch Lichtenau bis Helsa-Ost) aufgehoben werden, müssten wir mit erheblichen Lärmbeeinträchtigungen rechnen“, erklärt der Bürgermeister weiter. Soweit soll es aber nicht kommen.

Weitere Kritikpunkte in der Stellungnahme beziehen sich auf die Grundstücksinanspruchnahme von gemeindlichen Flächen durch den Autobahnbau, das Zerschneiden von Verbindungswegen, Rad- und Wanderrouten sowie den Wegfall von landwirtschaftlichen Flächen. Ebenso werden fachliche und rechtliche Fehler im Umweltverträglichkeitsbericht (UVP-Bericht) beanstandet.

Der Aufwand, die Sorgfalt und die Mühen bei der Prüfung der Pläne sind notwendig und gerechtfertigt. „Denn es geht um nichts weniger als darum, die Interessen unserer Gemeinde und der hier lebenden Menschen bestmöglich vor der Autobahn zu schützen“, so Roß abschließend.

26.07.2021