Vereinsförderung
Die Kunigundengemeinde Kaufungen unterstützt die vielfältige und engagierte Vereinsarbeit vor Ort mit finanziellen Zuwendungen. Ziel ist es, das ehrenamtliche Engagement zu stärken und das kulturelle, sportliche und gesellschaftliche Leben in Kaufungen nachhaltig zu fördern.
Wer kann eine Förderung erhalten?
Förderfähig sind Vereine und Gruppen mit Sitz in Kaufungen,
- deren Mitglieder zu mindestens 50 % ihren ersten Wohnsitz in Kaufungen haben,
- die politisch neutral und gemeinnützig tätig sind,
- die Mitglied im Vereinsring Kaufungen sind,
- und die jeweils gültigen Bestimmungen der Satzung des Vereinsrings einhalten.
Verbände und Institutionen mit einer verfassten Struktur sind Vereinen gleichgestellt.
Der Gemeindevorstand behält sich vor, eine Förderung im Einzelfall abzulehnen, wenn Anhaltspunkte für politisch extremistische, gewaltverherrlichende, völkische, reichsbürgerliche oder vergleichbare Positionen bestehen.
Wie hoch ist die Förderung?
Kaufunger Vereine können eine jährliche Mitgliedsförderung beantragen.
Förderhöhe:
- 4,00 € je minderjähriges Mitglied
- 1,50 € je volljähriges Mitglied
- mindestens jedoch 100 € pro Verein
Voraussetzung ist ein formloser Antrag mit Angabe der aktuellen Mitgliederzahlen, aufgeteilt in minderjährige und volljährige Mitglieder.
Der Antrag muss bis zur jeweils bekanntgegebenen Rückgabefrist bei der Gemeinde eingereicht werden. Die Frist wird über die Kommunikationskanäle der Gemeinde veröffentlicht.
Förderung von Veranstaltungen
Sportveranstaltungen
Unterstützt werden Vereine, die Hessische Meisterschaften, Deutsche Meisterschaften oder internationale Sportveranstaltungen ausrichten.
Gefördert werden ausschließlich die Kosten des sportlichen Teils der Veranstaltung. Ergänzungsveranstaltungen, Siegerehrungen oder ähnliche Programmpunkte sind nicht förderfähig. Veranstaltungen ohne Fehlbetrag sind nicht förderfähig.
Der Antrag ist mit einem vollständigen Kosten- und Finanzierungsplan einzureichen.
Die Bewilligung erfolgt in der Regel für das auf das Antragsjahr folgende Jahr.
Besondere Veranstaltungen
Für Seminare, Jugendfreizeiten und ähnliche Veranstaltungen können auf Antrag Zuschüsse gewährt werden.
Erforderlich ist ein Kosten- und Finanzierungsplan. Die Förderung wird im Einzelfall festgelegt.
Ehrenpreise und Ehrengaben
Bei örtlichen Vereinsfesten oder besonderen Anlässen kann die Gemeinde Ehrenpreise oder Ehrengaben (z. B. Pokale, Geldgeschenke oder Kleinsportgeräte) zur Verfügung stellen.
Investitionsförderung
Langlebige Wirtschaftsgüter und Sportgeräte
Für die Anschaffung langlebiger Wirtschaftsgüter und Sportgeräte kann die Gemeinde einen Zuschuss von bis zu 10 % der nachgewiesenen, notwendigen Kosten gewähren. Die verfügbaren Mittel werden jährlich im Haushaltsplan festgelegt. Anträge sind mit Kostenvoranschlag und Finanzierungsplan einzureichen. Bereits begonnene oder abgeschlossene Maßnahmen sind nicht förderfähig.
Die Auszahlung erfolgt nach Vorlage des Verwendungsnachweises mit quittierten Rechnungen. Die Bewilligung erfolgt in der Regel für das Antragsjahr.
Investitionen für Vereinsaktivitäten
Auch für sonstige Investitionen, die für Vereinsaktivitäten erforderlich sind, kann eine Förderung von bis zu 10 % der notwendigen Kosten gewährt werden.
- Antragstellung mit Kostenvoranschlag und Finanzierungsplan
- Keine Förderung für bereits begonnene Maßnahmen
- Auszahlung nach Vorlage des Verwendungsnachweises
Die Bewilligung erfolgt in der Regel für das auf das Antragsjahr folgende Jahr.
Vergütung für ChorleiterInnen
Für Chorleitervergütungen können folgende Zuschüsse gewährt werden:
- Pauschal 900 € (kein Verwendungsnachweis erforderlich)
- Alternativ: 50 % der nachgewiesenen, notwendigen Kosten bis maximal 1.800 €
Bei Beantragung der höheren Förderung erfolgt die Auszahlung nach Vorlage der quittierten Rechnungen.
Wie funktioniert die Antragstellung?
Die Förderung erfolgt ausschließlich auf Antrag.
Bitte reichen Sie Ihren formlosen Antrag fristgerecht bei der Kunigundengemeinde Kaufungen ein. Die jeweiligen Fristen werden über die offiziellen Kommunikationskanäle bekannt gegeben.
Wo finde ich die rechtliche Grundlage?
Die entsprechende Satzung ist im Ortsrecht der Kunigundengemeinde unter Teil 1 "Gemeindeverfassungsrecht" und dann "Richtlinie Sondervermögen" zu finden.