Gemeindegremien
Hier finden Sie wichtige Informationen über die Gemeindegremien und ihre Mitglieder.
Der Gemeindevorstand
Der Gemeindevorstand der Kunigundengemeinde Kaufungen setzt sich zusammen aus dem Bürgermeister, der/dem Ersten Beigeordneten sowie acht ehrenamtlichen Beigeordneten. Den Vorsitz im Gemeindevorstand führt der Bürgermeister. Es ist nicht gestattet, dass Mitglieder des Gemeindevorstands gleichzeitig als Gemeindevertreter*innen tätig sind.
Aufgaben des Gemeindevorstands
Die Aufgaben des Gemeindevorstands sind in § 66 der Hessischen Gemeindeordnung festgelegt. Demnach ist der Gemeindevorstand die Verwaltungsbehörde der Gemeinde und verantwortlich für die Ausführung der Beschlüsse der Gemeindevertretung innerhalb der vorgegebenen Mittel. Zu den wesentlichen Aufgaben gehören:
- Die Umsetzung von Gesetzen und Verordnungen sowie Weisungen der Aufsichtsbehörde
- Die Vorbereitung und Ausführung der Beschlüsse der Gemeindevertretung
- Die Verwaltung öffentlicher Einrichtungen und wirtschaftlicher Betriebe sowie des Gemeindevermögens
- Die Verteilung und Beitreibung von Gemeindeabgaben
- Die Aufstellung des Haushaltsplans und die Überwachung des Kassen- und Rechnungswesens
- Die Vertretung der Gemeinde in rechtlichen Angelegenheiten sowie die Führung des Schriftwechsels und die Vollziehung von Gemeindeurkunden
Darüber hinaus ist der Gemeindevorstand verpflichtet, die Bürger*innen regelmäßig und transparent über wesentliche Verwaltungsthemen zu informieren, insbesondere durch öffentliche Rechenschaftsberichte. Dies fördert das Interesse an der Selbstverwaltung und sorgt für eine enge Verbindung zwischen Verwaltung und Bevölkerung.
Die Gemeindevertretung
Die Gemeindevertretung setzt sich aus 37 Mitgliedern zusammen, die im Rahmen der Kommunalwahlen jeweils für die Dauer von 5 Jahren von den Kaufunger Bürgerinnen und Bürgern gewählt werden.
Die Aufgaben und Befugnisse der Gemeindevertretung sind in den §§ 49 bis 62 der Hessischen Gemeindeordnung festgelegt.
Die Gemeindevertretung entscheidet über alle wichtigen Angelegenheiten der Gemeinde und überwacht die Verwaltung sowie die Geschäftsführung des Gemeindevorstands, insbesondere die Verwendung der Gemeindeeinnahmen. Ihre Beschlüsse werden in öffentlichen Sitzungen gefasst. Die Gemeindevertretung kann für einzelne Angelegenheiten die Öffentlichkeit ausschließen.
Zur Vorbereitung ihrer Beschlüsse kann die Gemeindevertretung Ausschüsse bilden. Diese Ausschüsse werden mit Aufgaben, Mitgliederzahl und Besetzung durch die Gemeindevertretung festgelegt. Mindestens ein Finanzausschuss muss dabei gebildet werden.
Der Vorsitzende der Gemeindevertretung ist Karl Hellmich.
Die letzte Wahl fand am 15. März 2026 statt. Hier finden Sie das Wahlergebnis:
Alle Bürgerinnen und Bürger der Kunigundengemeinde Kaufungen sind herzlich eingeladen, hautnah die Gestaltung der Politik auf kommunaler Ebene zu erleben. Die Gemeindevertretung tagt mindestens 8 Mal im Jahr. Die Sitzungen finden in der Regel an einem Donnerstag ab 19:00 Uhr im großen Saal des Bürgerhauses Kaufungerwald statt. Die Sitzungen werden auf unserer Homepage unter Veranstaltungen, im Bürgerinformationssystem sowie als Hinweisbekanntmachung in der Kaufunger Woche öffentlich bekannt gemacht.
Die Ausschüsse
Zur Vorbereitung ihrer Beschlüsse kann die Gemeindevertretung Ausschüsse bilden. Nach der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) ist die Bildung eines Finanzausschusses vorgeschrieben.
Die Kaufunger Gemeindevertretung hat folgende 3 Ausschüsse gebildet:
- Haupt- und Finanzausschuss
- Ausschuss - Bauen - Planen - Umwelt - Energie
- Ausschuss - Jugend - Sport - Soziales - Kultur
- Projektausschuss Regionalmuseum
Weitere Ausschüsse kann die Gemeindevertretung, je nach Bedarf, für einen befristeten oder unbefristeten Zeitraum einrichten.
Gremienmitglieder
Eine Übersicht über alle in der Gemeindevertretung vertretenen Fraktionen sowie deren Mitglieder erhalten Sie in unserem