Förderung ehrenamtlicher Kleinprojekte

Im Rahmen der Hessischen Dorfentwicklung werden ehrenamtlicher Kleinvorhaben gefördert, die das gemeinschaftliche Leben im Dorf stärken und die Lebensqualität vor Ort verbessert. Unterstützt werden Projekte, die von Vereinen, Initiativen oder engagierten Bürgerinnen und Bürgern umgesetzt werden mit Nutzen für die Dorfgemeinschaft.


Grundsätzliche Förderkriterien

Das zu fördernde Kleinprojekt muss mindestens einem der Ziele aus den folgenden Handlungsfeldern des kommunalen Entwicklungskonzepts der Gemeinde Kaufungen entsprechen:

HandlungsfeldEntwicklungsziele
4.3.1 Soziale Ortsmitte
  • Schaffung und Erweiterung sozio-kultureller Treffpunkte in den Ortskernen
  • Erhalt und Erweiterung der Daseinsfürsorge im Ortsteil Niederkaufungen
  • Entwicklung einer sozialen Dorfmitte in Papierfabrik
4.3.2 Lebendiger Ortskern
  • Stärkung der Innenentwicklungspotenziale der Ortskerne
  • Belebung der Ortsmitten
  • Bekämpfung von Leerständen
  • Unterstützung von Ehrenamt
4.3.3 Ortsbild und Freiraum
  • Aufwertung und Erweiterung ortsbildprägender Freiräume
  • Schaffung und Verbesserung barrierefreier, inklusiver Angebote in öffentlichen Räumen

Das zu fördernde Kleinprojekt muss

  • (A) mit öffentlicher Funktion das Dorfleben gestalten.
  • (B) die Lebensqualität in Kaufungen verbessern.
  • (C) einen oder mehrere Ortskerne (Niederkaufungen und / oder Papierfabrik) stärken.
  • (D) neun Monate nach Bewilligung durch die Kunigundengemeinde Kaufungen abgeschlossen werden.
  • (E) von einem Verein, Verband, einer gemeinnützigen Organisation oder privaten Initiative mit Sitz in der Kunigundengemeinde Kaufungen durchgeführt werden.

Projektfördersumme


Der zu fördernde Mindestbetrag ist Netto 1.000 Euro.
Der zu fördernde Maximalbetrag ist Netto 4.000 Euro.
Im Rahmen der festgelegten Projektfördersätze werden 100 Prozenz der nachgewiesenen Material- und Beschaffungskosten, Honorare für Künstlerinnen und Künstlern und Referentinnen und Referenten, Beauftragung von Dritten mit Dienstleistungen erstattet.

Hinweis: Die Mehrwertsteuer wird nicht gefördert und ist vom Projektträger zu übernehmen.

Zeitlicher Rahmen und Vergabe

Ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung des Bewerbungsstartes können Vereine, Verbände, gemeinnützige Organisationen oder private Initiativen bei ihren Projektideen bei dem Bauamt der Kunigundengemeinde Kaufungen einreichen.

15.08.2026 

Ende der Bewerbungsfrist. Anschließend: Formelle und inhaltliche Prüfung der eingereichten Unterlagen.

Oktober 2026 

In der nächsten Sitzung der Steuerungsgruppe Dorfentwicklung Kaufungen erfolgt die Bewertung der eingereichten Projekte sowie die Entscheidung über die Vergabe der Fördermittel auf Grundlage einer Bewertungsmatrix. Die Antragstellenden werden im Anschluss zeitnah über das Ergebnis informiert.

Anschließend: Umsetzung der ehrenamtlichen Kleinprojekte.

30.07.2027 

Frist der Umsetzungsphase. Einreichung des Verwendungsnachweises an die Kunigundengemeinde Kaufungen und Erstattung der Fördermittel durch die Kunigundengemeinde.

Förderbedingungen für Antragstellende

Die Abrechnung und Auszahlung der Fördermittel erfolgt nach Abschluss des Projektes. Die zur Projektumsetzung erforderlichen Gegenstände und Leistungen dürfen erst nach Erhalt des Bewilligungsschreibens bestellt, beauftragt oder gekauft werden.

Nach Abschluss der Maßnahme ist ein Verwendungsnachweis mit folgenden Unterlagen einzureichen:

  • Kurzer Sachbericht mit Fotos
  • Originalrechnungen und Zahlungsnachweise, die auf Projektträger ausgestellt sind (werden nach der Prüfung zurückgegeben)
  • Gegebenenfalls eine Inventarliste
  • Einverständnis mit der Veröffentlichung und der Verwendung im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit durch die Kunigundengemeinde Kaufungen (z.B. Infovideo, Bekanntmachung über Newsletter der Pressestelle und der Koordinierungsstelle „Engagiert in Kaufungen“ und im Vereinsring).