Einwendungen im Planfeststellungsverfahren 2021
Der geplante Bau der A 44 durch das Lossetal hat für die Gemeinde Kaufungen weitreichende Folgen – für Mensch, Natur und Infrastruktur. Als direkt betroffene Kommune hat Kaufungen im Rahmen des 2021 eröffneten Planfeststellungsverfahrens beim Regierungspräsidium Kassel eine umfassende, fachlich fundierte Stellungnahme eingereicht. Diese wurde von der Gemeindevertretung einstimmig beschlossen und unterstreicht die klare Haltung: Die Interessen der Bürgerinnen und Bürger sowie der Schutz von Umwelt, Gesundheit und gemeindlicher Infrastruktur stehen an erster Stelle.
Vertreten wurde die Gemeinde in diesem Verfahren von der renommierten Kanzlei Baumann Rechtsanwälte (Leipzig/Würzburg), unterstützt durch sieben Fachgutachten – unter anderem von RegioConsult (Marburg) und dem Diplom-Geologen Dr. Otto Heimbucher (Nürnberg). Untersucht wurden zentrale Themen wie:
- Trinkwasserschutz (Brunnen Kohlenstraße)
- Lärm- und Luftschadstoffe
- Artenschutz & Umweltverträglichkeit
- Eingriffe in FFH- und Schutzgebiete
- Verkehrsführung und Maßnahmenkonzept
- Einschränkungen der kommunalen Planungshoheit
Ein zentrales Anliegen ist der Erhalt des Trinkwasserbrunnens Kohlenstraße, der laut Plan für mindestens ein Jahr außer Betrieb genommen werden soll – ohne belastbare Aussagen zur Sicherheit der Wasserversorgung während der Bauphase.
Auch beim Thema Lärmschutz sieht die Gemeinde Nachbesserungsbedarf. Zwar wurden Maßnahmen gegenüber früheren Planungen zum Teil verbessert, doch fehlen klare Nachweise zur tatsächlichen Entlastung bestehender und geplanter Wohngebiete. Die Gemeinde fordert: Lärmschutz muss dort greifen, wo der Lärm entsteht – an der Autobahn.
Weitere Kritikpunkte in der Stellungnahme betreffen unter anderem:
- die ungeklärte Ersatzwasserversorgung,
- das mögliche Aufheben des LKW-Durchfahrtsverbots auf der B7,
- Eingriffe in gemeindliche Flächen,
- die Beeinträchtigung von Rad- und Wanderwegen,
- sowie fachliche und rechtliche Mängel im Umweltverträglichkeitsbericht.
Diese Einwendungen stützen sich auf die Ergebnisse des „Gemeinsamen Dialogs“ mit dem Hessischen Verkehrsministerium (2014–2016), in dem zentrale Forderungen der Gemeinde wie bestmöglicher Lärmschutz, Erhalt des Trinkwasserbrunnens und der B7 als Ortsumgehung ausdrücklich anerkannt wurden. Heute gilt es, sicherzustellen, dass diese Zusagen auch in der Praxis eingelöst werden.
Die Stellungnahme
- Einwendungen der Gemeinde Kaufungen PFV A 44: Datei in neuem Fenster öffnen (PDF, 56.1 MB)
- Anlage 1: Datei in neuem Fenster öffnen (PDF, 583 kB)
- Anlage 2: Datei in neuem Fenster öffnen (PDF, 570 kB)
- Anlage 3: Datei in neuem Fenster öffnen (PDF, 8.4 MB)
- Anlage 4: Datei in neuem Fenster öffnen (PDF, 10.7 MB)
- Anlage 4a bis 4c: Datei in neuem Fenster öffnen (PDF, 1.7 MB)
- Anlage 5: Datei in neuem Fenster öffnen (PDF, 10 MB)
- Anlage 6: Datei in neuem Fenster öffnen (PDF, 10.3 MB)
- Anlage 7: Datei in neuem Fenster öffnen (PDF, 438 kB)
- Anlage 8: Datei in neuem Fenster öffnen (PDF, 13.9 MB)
- Anlage 9: Datei in neuem Fenster öffnen (PDF, 4.8 MB)
- Anlage 10: Datei in neuem Fenster öffnen (PDF, 2.7 MB)