Frischwassergebühren
Die Gemeinde Kaufungen stellt allen Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer, Mietern, Untermietern, Pächtern, Erbbauberechtigten, Nießbraucherinnen und Nießbraucher und ähnliche zur Nutzung eines Grundstücks Berechtigte Frischwasser zur Nutzung zur Verfügung.
Wie hoch ist die Gebühr für Frischwasser?
Die Frischwassergebühr besteht aus der Gebühr je verbrauchtem Kubikmeter Frischwasser und der Zählermiete:
Die Frischwassergebühr beträgt 2,36 Euro pro Kubikmeter. Sie enthält die gesetzliche Umsatzsteuer.
Die Zählermiete beträgt je Wasserzähler und je angefangenen Kalendermonat bei Wasserzählern mit einer Verbrauchsleistung
| bis 4 Kubikmeter | 1,23 Euro pro Monat |
| bis 10 Kubikmeter | 2,60 Euro pro Monat |
| bis 16 Kubikmeter | 3,31 Euro pro Monat |
| bis 40 Kubikmeter | 26,75 Euro pro Monat |
| bis 60 Kubikmeter | 32,64 Euro pro Monat |
| über 60 Kubikmeter | 38,52 Euro pro Monat |
| für ein Standrohr mit Zähler | 5,35 Euro pro Tag |
In sämtlichen Zählermieten ist die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten.
Wie berechnet sich die Frischwassergebühr?
Der Frischwasserverbrauch wird durch jährliche Ablesung des Hauptwasserzählers zum 31.10. ermittelt. Dieser Verbrauch wird mit dem Nettogebührensatz multipliziert. Anschließend wird die gesetzliche Umsatzsteuer hinzu addiert. Außerdem zählt zur Frischwassergebühr die Zählermiete inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.