Hundesteuer
Die Hundesteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer. Sie wird von der Kunigundengemeinde Kaufungen nach kommunalem Satzungsrecht für das Halten von Hunden erhoben.
Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn bei der Kunigundengemeinde Kaufungen anmelden und Hundesteuer bezahlen.
Hundesteuersätze der Kunigundengemeinde Kaufungen
| Hund | Steuersatz (pro Jahr) |
| Ersthund | 90,00 Euro |
| Zweithund | 114,00 Euro |
| jeder weitere Hund | 132,00 Euro |
| Gefährliche Hunde im Sinne der Satzung | 612,00 Euro |
Hundesteuermarke
Bei der Anmeldung Ihres Hundes erhalten Sie von uns eine Hundesteuermarke. Diese ist sichtbar am Halsband des Hundes zu befestigen. Die Hundesteuermarke bleibt Eigentum der Gemeinde Kaufungen und ist jeweils für drei Jahre gültig. Nach Ablauf der drei Jahre erhalten Sie automatisch eine neue Steuermarke von uns.
Endet die Hundehaltung, so ist die Steuermarke an die Kunigundengemeinde zurückzugeben.
Bei Verlust einer Hundesteuermarke wird der Halterin oder dem Halter eine Ersatzmarke gegen eine Gebühr in Höhe von 5,00 € ausgehändigt. Dasselbe gilt für den Ersatz einer unbrauchbar gewordenen Hundesteuermarke (Motiv/Nummer nicht mehr lesbar).