Spielapparatesteuer

Die Spielapparatesteuer ist eine Vergnügungssteuer, die von der Kunigundengemeinde Kaufungen in eigener Zuständigkeit auf der Grundlage der entsprechenden Satzung (Ortsrecht) erhoben wird. Sie ist als Aufwandssteuer anzusehen; besteuert wird der Aufwand der Spielenden für ihr Spielvergnügen.


Wer ist steuerpflichtig?

Bei der Aufstellung von Spiel- und Geschicklichkeitsapparaten, die öffentlich zugänglich sind, gilt der Halter bzw. die Halterin als Veranstalter bzw. Veranstalterin. Dies ist entweder der Eigentümer bzw. die Eigentümerin oder diejenige Person, der der Apparat zur Nutzung überlassen worden ist.

Wonach bemisst sich die Spielapparatesteuer?

Bei Spiel- oder Geschicklichkeitsapparaten bemisst sich die Steuer nach der elektronisch gezählten Bruttokasse. Die Bruttokasse ist die elektronisch gezählte Kasse zuzüglich Röhren- bzw. Geldschein-Dispenser-Entnahmen abzüglich Röhren- bzw. Geldschein-Dispenser-Auffüllungen.
Bei Spielen um Geld oder Sachwerte in Spielclubs, Spielcasinos und ähnlichen Einrichtungen bemisst sich die Steuer nach der Gesamtfläche der dem Spielbetrieb dienenden Räume.

Hebesätze der Kunigundengemeinde Kaufungen

Die Steuer beträgt für die Benutzung von Spiel- und Geschicklichkeitsapparaten, soweit sie öffentlich zugänglich sind
je angefangenem Kalendermonat und Apparat

1. für Apparate mit Gewinnmöglichkeit

  • in Spielhallen 10 von Hundert der Bruttokasse, höchstens ... 120,00 ... Euro,
  • in Gaststätten und an sonstigen Aufstellorten 10 von Hundert der Bruttokasse, höchstens ... 60,00 ... Euro;

2. für Apparate ohne Gewinnmöglichkeit

  • in Spielhallen 5 von Hundert der Bruttokasse, höchstens ... 37,50 ... Euro,
  • in Gaststätten und an sonstigen Aufstellorten 5 von Hundert der Bruttokasse, höchstens ... 18,75 ... Euro;

3. für Apparate, mit denen sexuelle Handlungen oder Gewalttätigkeiten dargestellt werden oder die eine Verherrlichung oder Verharmlosung des Krieges zum Gegenstand haben

  • 10 von Hundert der Bruttokasse, höchstens ... 240,00 ... Euro,
  • für das Spielen in Spielclubs, Spielcasinos und ähnlichen Eirchtungen um Geld oder Sachwerte je angefangem Quadratmeter und Kalendermonat 39,00 Euro.