Bevölkerungsschutz
Bevölkerungsschutz beschreibt als Oberbegriff alle Aufgaben und Maßnahmen der Kommunen und der Länder im Katastrophenschutz sowie des Bundes im Zivilschutz.
Der Bevölkerungsschutz umfasst somit alle nicht‐polizeilichen und nicht‐militärischen Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung und ihrer Lebensgrundlagen vor Katastrophen und anderen schweren Notlagen sowie vor den Auswirkungen von Kriegen und bewaffneten Konflikten.
Krisenmanagement umfasst alle Maßnahmen zur Vermeidung von, Vorbereitung auf, Erkennung und Bewältigung sowie Nachbereitung von Krisen. Das Krisenmanagement schafft die konzeptionellen und organisatorischen Voraussetzungen, um eine eingetretene außergewöhnliche Situation durch das Zusammenwirken von staatlichen und nichtstaatlichen Akteuren schnellstmöglich in den Normalzustand zurückzuführen.
Katastrophenschutz
Eine Katastrophe beschreibt ein Schadenereignis, das Leben, Gesundheit oder die lebensnotwendige Versorgung der Bevölkerung, Tiere, erhebliche Sachwerte oder die natürlichen Lebensgrundlagen in so ungewöhnlichem Maße gefährdet oder beeinträchtigt, dass zur Beseitigung die einheitliche Lenkung aller Katastrophenschutzmaßnahmen sowie der Einsatz von Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes erforderlich sind. Die Gefahrenabwehr im Katastrophenfall ist Aufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte.
Im Katastrophenschutz integriert sind mitwirkenden Organisationen wie:
- Feuerwehr (Berufsfeuerwehr und Freiwillige Feuerwehr)
- Arbeiter‐Samariter‐Bund (ASB)
- Deutsches Rotes Kreuz (DRK)
- Johanniter‐Unfall‐Hilfe (JUH)
- Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW)
- Deutsche‐ Lebens‐ Rettungsgesellschaft (DLRG)
- Polizei und Bundespolizei
- Bundeswehr
Krisenmanagement
Wenn Gefahren‐ und Schadenslagen sich derart zuspitzen, dass die alltäglichen Maßnahmen und Mittel für die Vermeidung und Reduzierung von Schäden nicht ausreichen, handelt es sich um eine Krise. Diese können, müssen aber nicht Situationen im Sinne des Katastrophenschutz‐Gesetzes sein.
Die Abhängigkeit von lebenswichtigen Infrastrukturen, die Folgen des Klimawandels und die Bedrohung durch kriminelle Akte stellen das Krisenmanagement im Bevölkerungsschutz vor neue Herausforderungen. So ist davon auszugehen, dass sich die Extremwettereignisse wie Sturm, Niederschlag, Hitzeperioden/Dürre in Häufigkeit und Stärke durch den Klimawandel erhöhen werden. Diese können sich ebenso wie kriminelle Akte (Cyber‐Kriminalität) auf kritische Infrastrukturen (Strom, Trinkwasser, Abwasser, Telekommunikation, Gesundheitsversorgung) auswirken und dort zu Ausfällen führen. In solchen Situationen sind nicht nur Einsatzmaßnahmen des Katastrophenschutzes erforderlich, es müssen auch von der Kunigundengemeinde Kaufungen schnelle und koordinierte Verwaltungsentscheidungen getroffen werden.
Zu den Aufgaben im Bereich Krisenmanagement gehören die Risikoanalyse, die Entwicklung von Maßnahmen zur Reduzierung von Risiken und die Risikokommunikation unter anderem zur Stärkung der Selbsthilfefähigkeit der Bevölkerung. Weitere Aufgaben sind die kontinuierliche Überprüfung und Anpassung der Verfahren und Strukturen des Krisenmanagements.
Weiterführende Informationen
- Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe: Externer Link
- Katastrophenschutz in Hessen: Externer Link