Ist ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn möglich?
Die Projekte dürfen frühestens am Tag der Antragstellung beginnen. Es gibt keinen Rechtsanspruch auf die Bewilligung der Projekte. Wird mit dem Projekt begonnen, bevor die Förderzusage vorliegt, liegt das finanzielle Risiko allein bei den Antragstellenden. Bitte nehmt vor Antragsstellung Kontakt zu Katharina Reinhold auf. Wenn Ihr kein Risiko eingehen wollt, wartet unbedingt die Förderzusage ab, bevor Ihr mit dem Projekt startet.