Kriterien für die Bewerbung
Maßgeblich für die Bewertung des Wettbewerbsbeitrags durch das Komitee ist die Annäherung des Bewerbungsthemas an eines der folgenden Kriterien:
- Innovativ bedeutet, besonders herausragend und richtungsweisend – das Abweichen von traditionellen Konzepten, das Aufzeigen neuer Ergebnisse; der Beweis einer positiven Abkehr von etablierten Strukturen
- Beispielgebend bedeutet, auf andere Bildungs- und Kulturakteure übertragbar - keine Einzelfalllösung, kein exotisches, in der Praxis schwer umsetzbares Konzept
- Außergewöhnlich bedeutet, die Wahrnehmung eines Überraschungseffektes - keine Wiederholung bereits in Kaufungen bekannter bzw. dauerhaft praktizierter Konzepte
- Praxisbezogen bedeutet, die tatsächliche Anwendung in der Praxis - keine theoretische Abhandlung, die in der praktischen Umsetzung „hakt“
Die innovative Idee muss innerhalb der nächsten 12 Monate umgesetzt werden und darf nicht älter als drei Jahre sein.
Kandidatinnen und Kandidaten für den Innovationspreis können vorgeschlagen werden oder sich selbst bewerben. Zum Zeitpunkt des Vorschlags oder der Bewerbung muss der Kandidat, die Kandidatin oder das Kandidatenteam überwiegend in Kaufungen arbeiten oder forschen. Der Preis von 1.000 Euro kann für die Finanzierung zukünftiger Bildungs- und Kulturarbeit verwendet werden.