Bebauungsplan Nr. 96 „Neuer Hof“

Bebauungsplan Nr. 96 „Neuer Hof“

hier: Bekanntmachung der Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Die Gemeindevertretung der Kunigundengemeinde Kaufungen hat in ihrer Sitzung am 13.12.2018 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans 96 „Neuer Hof“ beschlossen. Ziel der Bebauungsplanaufstellung ist die Schaffung von Wohnraum in der Kunigundengemeinde Kaufungen und im Zweckverbandsgebiet Raum Kassel, um den bestehenden Bedarf an Wohnbauflächen zu befriedigen.


Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 96 „Neuer Hof“ befindet sich am südwestlichen Rand der bestehenden Ortslage von Niederkaufungen und wird im Norden durch die Trasse der Straßenbahn, im Westen und Süden durch die B 7 und im Osten durch den „Setzebach“ bzw. die daran an-schließende bestehende Ortslage Niederkaufungen begrenzt. Die Planfläche hat einen Umfang von ca. 9,7 ha und umfasst die Flurstücke 4 (teilw.), 13/1, 13/2, 14/1, 14/2, 15, 16, 17, 18, 19, 20, 21, 22, 23/3, 24, 25, 26, 27, 28 der Flur 23, Gemarkung Niederkaufungen.


Der räumliche Geltungsbereich ist wie folgt abgegrenzt:


In der Zeit vom

03.07.2026 bis einschließlich 03.08.2026

werden die Dokumente zu den allgemeinen Zielen und Zwecken der Planung während des o. g. Betei-ligungszeitraumes auf der Internetseite der Kunigundengemeinde Kaufungen unter https://www.kaufungen.eu/Aktuelles/Aktuelle-Bauleitplanung/ veröffentlicht.
Äußerungen können bevorzugt per E-Mail an die Adresse bauleitplanung@kaufungen.de gerichtet werden.
Zusätzlich wird der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB im Rathaus der Kunigundengemeinde Kau-fungen, Leipziger Straße 463, Oberkaufungen, im Bauamt, 2. Stock, Zimmer 200, innerhalb der allge-meinen Dienststunden:

  • Montag 8:30 Uhr bis 18.00 Uhr
  • Dienstag 8:30 Uhr bis 15:00 Uhr
  • Donnerstag 8:30 Uhr bis 15:00 Uhr
  • Freitag von 8:30 Uhr bis 12.00 Uhr

die Möglichkeit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen für die Entwicklung des betreffenden Gebiets sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichten zu lassen; zugleich besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung.

Kaufungen, 22.06.2026


Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Kaufungen
gez. Arnim Roß
Bürgermeister