Fällige Steuern und Abgaben
Die Gemeinschaftskasse Kaufunger Wald-Söhre erhebt für die Gemeindekasse Kaufungen für das 1. Quartal 2026 zum 15. Februar 2026 die fälligen Grundbesitzabgaben (Grundsteuer, Müllgebühren, Wasser- und Abwassergebühren), die Hundesteuer und die Gewerbesteuer.
Bei Überweisungen geben Sie bitte Ihr vollständiges Kassen- bzw. Buchungszeichen an, damit Fehlbuchungen vermieden werden. Sie können den Bescheid der Wasser- und Abwassergebühren und den Bescheid der Grundsteuer, Müllgebühren und Hundesteuer in einer Summe überweisen.
Konten der Gemeindekasse Kaufungen:
Kasseler Sparkasse IBAN: DE46 5205 0353 0204 0005 89
Raiffeisenbank Baunatal eG IBAN: DE13 5206 4156 0004 1070 12
Sie können die Vorteile des SEPA-Lastschriftverfahrens nutzen. Hierbei werden die Ihnen mitgeteilten Beträge zur entsprechenden Fälligkeit eingezogen. Sie zahlen bequem bargeldlos und Sie zahlen immer pünktlich.
Den Vordruck können Sie sich auf unserer Homepage abrufen unter: https://www.kaufungen.eu/Schnellnavigation/Startseite/index.php?NavID=2655.327.1
Offene Forderungen werden ab dem 26. Februar 2026 nach gesetzlichen Grundlagen gebührenpflichtig gemahnt.
Der Gemeindevorstand
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