Fällige Steuern und Abgaben
Die Gemeinschaftskasse Kaufunger Wald-Söhre erhebt für die Kunigundengemeinde Kaufungen für das 2. Quartal 2026 zum 15. Mai 2026 die fälligen Grundbesitzabgaben (Grundsteuer, Müllgebühren, Wasser- und Abwassergebühren), die Hundesteuer und die Gewerbesteuer.
Bei Überweisungen geben Sie Ihr vollständiges Kassen- bzw. Buchungszeichen an, damit Fehlbuchungen vermieden werden. Sie können den Bescheid der Wasser- und Abwassergebühren und den Bescheid der Grundsteuer, Müllgebühren und Hundesteuer in einer Summe überweisen.
Bankkonten der Kunigundengemeinde Kaufungen:
Kasseler Sparkasse IBAN: DE46 5205 0353 0204 0005 89
Raiffeisenbank Baunatal eG IBAN: DE13 5206 4156 0004 1070 12
Sie können die Vorteile des SEPA-Lastschriftverfahrens nutzen. Hierbei werden die Ihnen mitgeteilten Beträge zur entsprechenden Fälligkeit eingezogen. Sie zahlen bequem bargeldlos und Sie zahlen immer pünktlich.
Den Vordruck können Sie sich auf der Homepage der Kunigundengemeinde Kaufungen abrufen unter: Rathaus & Politik/ Service & Online-Dienste/ Downloads & Formulare
Offene Forderungen werden ab dem 26. Mai 2026 nach gesetzlichen Grundlagen gebührenpflichtig gemahnt.
Der Gemeindevorstand
- Gemeinschaftskasse Kaufunger Wald-Söhre -