Fällige wiederkehrende Straßenausbaubeiträge
Die Gemeinschaftskasse Kaufunger Wald-Söhre erhebt für die Kunigundengemeinde Kaufungen zum 03. November 2026 die fälligen wiederkehrenden Straßenausbaubeiträge.
Bei der Überweisung geben Sie Ihr vollständiges Kassen- bzw. Buchungszeichen an, damit Fehlbuchungen vermieden werden.
Bankkonten der Kunigundengemeinde Kaufungen:
Kasseler Sparkasse IBAN: DE46 5205 0353 0204 0005 89
Raiffeisenbank Baunatal eG IBAN: DE13 5206 4156 0004 1070 12
Sie können die Vorteile des SEPA-Lastschriftverfahrens nutzen. Hierbei werden die Ihnen mitgeteilten Beträge zur entsprechenden Fälligkeit eingezogen. Sie zahlen bequem bargeldlos und Sie zahlen immer pünktlich.
Den Vordruck können Sie sich auf der Homepage der Kunigundengemeinde Kaufungen abrufen unter: Rathaus & Bürgerservice/ Bürgerservice/ Downloads & Formulare/ SEPA-Lastschriftmandat
Offene Forderungen werden ab dem 26. November 2026 nach gesetzlichen Grundlagen gebührenpflichtig gemahnt.
Der Gemeindevorstand
- Gemeinschaftskasse Kaufunger Wald-Söhre -