Gesetzliche Änderungen bei der Annahme von Passbildern zur Beantragung von Ausweisdokumenten ab dem 01. Mai 2025
Zum 01. Mai 2025 tritt das Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass- und Ausweiswesen in Kraft. Das bedeutet, dass das Bürgeramt im Rathaus, Leipziger Str. 463 sowie in der Außenstelle Niederkaufungen, Leipziger Str. 280, ab diesem Tag keine ausgedruckten Passfotos zur Beantragung von Personalausweisen und Reisepässen mehr annehmen darf, sondern ausschließlich digitale.
Für Führerscheine sind weiterhin reguläre, ausgedruckte Passfotos vorzulegen.
Die Zurverfügungstellung von digitalen, biometrischen Passfotos erfolgt ausschließlich über eine gesicherte „Cloud“. Der Gesetzgeber sieht hierzu vor, dass Bürger*innen entweder ein entsprechendes Passfoto von einem zertifizierten Dienstleister anfertigen oder mittels eines Fotoaufnahmegeräts direkt in der Behörde aufnehmen lassen. Das Foto wird vom Dienstleister bzw. dem Fotoaufnahmegerät direkt in diese gesicherte „Cloud“ hochgeladen und von dort vom Bürgeramt abgerufen. Eine andere Art der Zurverfügungstellung bzw. Annahme von Passfotos, beispielsweise per Datenträger oder via E-Mail, ist rechtlich nicht zulässig.
Da der Großteil aller sich in der Bundesrepublik Deutschland befindlichen Einwohnermeldeämter mit entsprechenden Fotoaufnahmegeräten bestückt werden müssen, kann zeitlich nicht sichergestellt werden, dass die Gemeinde Kaufungen pünktlich zum 01.05.25 über ein solches Gerät verfügen wird. Sobald dieser Service möglich ist, wird der Gemeindevorstand mit einer amtlichen Bekanntmachung sowie über die Homepage der Gemeinde Kaufungen, www.kaufungen.eu, hierüber informieren.
Alternativ müssen Bürger*innen sich zur Anfertigung eines den gesetzlichen Änderungen entsprechenden digitalen Passfotos an entsprechende Dienstleister wenden, die dem Verband „Ringfoto“ angehören. Auf der Webseite www.alfo-passbild.com erhalten Sie eine Übersicht über die nächstgelegenen zertifizierten Dienstleister. Weiterhin bietet die Drogeriekette „DM“ einen solchen Service an. Die nächstgelegenen Filialen können Sie unter www.dm.de/store einsehen.
Der Gemeindevorstand steht mit den örtlichen Fotografen und Dienstleistern aufgrund dieser Gesetzesänderung bereits in Kontakt.
Physische, gedruckte Passfotos dürfen vom Bürgeramt der Gemeinde Kaufungen zur Beantragung von Ausweisdokumenten nur noch bis spätestens 30. April 2025 angenommen werden.
Kaufungen, den 03. April 2025
Für die Veröffentlichung:
GEMEINDE KAUFUNGEN
DER GEMEINDEVORSTAND
gez. Arnim Roß, Bürgermeister