Einführung einer Satzung zur Erhebung von wiederkehrenden Straßenbeiträgen (WStrBS)

Mit der Änderung des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) zum 1. Januar 2013 wurden die Gemeinden verpflichtet, gemäß § 11 Abs. 1 Satz 2 Straßenbeiträge für den Um- und Ausbau von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen (Verkehrsanlagen) zu erheben. Der Druck auf die Gemeinden wurde durch das Hessische Ministerium des Innern und für Sport mit einem Erlass vom März 2014 erhöht: Kommunale Haushalte werden nur beim Vorhandensein einer Straßenbeitragssatzung genehmigt. In Kaufungen wurden bislang keine Beiträge für den Um- und Ausbau von Verkehrsanlagen erhoben.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kaufungen hat aufgrund dieser Vorschriften am 5. Juni 2014 die Einführung einer Satzung zur Erhebung von wiederkehrenden Straßenbeiträgen beschlossen. Zur Wahl stand nach § 11 a KAG die Einführung eines einmaligen Straßenbeitrags, bei dem nur die Eigentümer belastet werden, deren Grundstücke an der erneuerten Straße liegen oder die Einführung wiederkehrender Beiträge, bei der die Grundstückseigentümer in einem Abrechnungsgebiet gemeinsam für die Sanierung einer Straße zahlen.

Die Gemeindevertretung hat sich für die Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen entschieden, um die Lasten möglichst gleichmäßig zu verteilen. Die Abrechnung der Beiträge erfolgt dabei nach dem Investitionsvolumen in der jeweiligen Abrechnungseinheit. Nicht in jedem Jahr werden Maßnahmen in allen Abrechnungsgebieten anfallen, dies bedeutet, dass dann keine Beitragserhebung erfolgt. Die Gemeinde beteiligt sich an den Investitionen mit 25 % der Kosten. Dieser Anteil wird nicht auf die Grundstückseigentümer umgelegt.

Zu beachten ist auch, dass Straßenbeiträge nur für Verkehrsanlagen erhoben werden dürfen, die grundhaft saniert werden sollen. Das bedeutet, dass für Straßen, die lediglich ausgebessert werden oder in denen nach Leitungsbau nur die Oberfläche wieder hergestellt wird, kein Beitrag erhoben wird. Außerdem sieht eine Überleitungsregelung vor, dass Grundstückseigentümer, die in den letzten 25 Jahren Erschließungsbeiträge (oder Leistungen aus Verträgen) gezahlt haben, bei der Erhebung der wiederkehrenden Straßenbeiträge zunächst nicht berücksichtigt werden.

Nach dem Beschluss werden im nächsten Schritt die Grundlagen ermittelt. Hierfür werden alle Grundstücke im Innenbereich der Gemeinde erfasst. Ferner muss die Gemeinde ein Investitionsprogramm für die Sanierung von Verkehrsanlagen erstellen. Bevor diese Arbeiten nicht insgesamt abgeschlossen sind, werden keine Beiträge erhoben.

Die Ergebnisse der Grundlagenermittlung werden den Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde Kaufungen vor der Bescheiderteilung in Informationsveranstaltungen vorgestellt. Dazu wird rechtzeitig in der Presse eingeladen.

Sollten Sie Fragen zu den wiederkehrenden Straßenbeiträgen haben, wenden Sie sich bitte an Herrn Käse vom gemeindlichen Bauamt unter der Telefonnummer 05605-802-2230 oder per Mail an k.kaese@kaufungen.de.