Wichtige Informationen zum Kaufunger Winterdienst
Schnee und Eis betreffen uns alle. Damit der Winterdienst in Kaufungen reibungslos funktioniert und Wege sicher bleiben, bitten wir um Ihre Unterstützung und informieren Sie über die wichtigsten Regelungen.
Wann werden die Straßen in Kaufungen geräumt?
Die Kunigundengemeinde Kaufungen räumt und streut die öffentlichen Straßen je nach Witterungslage ab 04:00 Uhr morgens. Der Winterdienst ist so organisiert, dass eine schnellstmögliche und sichere Räumung gewährleistet wird.
Welche Straßen werden geräumt und wo finde ich den aktuellen Winterdienstplan?
Der Winterdienst in Kaufungen richtet sich nach einem festgelegten Streu- und Einsatzplan, der jedes Jahr vom Gemeindevorstand beschlossen wird. Vorrangig geräumt und gestreut werden verkehrswichtige und besonders gefährliche Straßen sowie Zufahrten zu öffentlichen Einrichtungen, Einsatzstellen und Versorgungsanlagen. Damit die Räum- und Streufahrzeuge sicher durchkommen, wurden in einzelnen Straßen zeitweise Haltverbote eingerichtet.
Eine Übersicht, welche Straßen vorrangig geräumt werden, erhalten Sie im aktuellen Winterdienstplan, der auf dieser Homepage unter “Ortsrecht” abrufbar ist. Den aktuellen Winterdienstplan verlinken wir Ihnen auch hier.
Wer ist für Gehwege zuständig?
Eigentümerinnen und Eigentümer von bebauten und bebaubaren Grundstücken sind gemäß der Straßenreinigungssatzung verpflichtet, Schnee und Eisglätte auf den Gehwegen zu beseitigen.
Was gilt bei Straßen mit nur einem Gehweg?
- In Jahren mit gerader Endziffer: Die Eigentümer der Grundstücke am Gehweg sind zuständig.
- In Jahren mit ungerader Endziffer: Die Eigentümer der Grundstücke gegenüber dem Gehweg sind zuständig.
Wann und wie breit muss geräumt werden?
Für jedes Hausgrundstück ist ein Zugang zur Fahrbahn und zum Grundstückseingang
in einer Mindestbreite von 1,25 Metern in der Zeit von 7 bis 20 Uhr freizuhalten.
Warum ist richtiges Parken im Winter so wichtig?
Immer wieder kommt es zu Verzögerungen beim Winterdienst, weil Räumfahrzeuge nicht ausreichend Platz haben.
Unsere Bitte an Sie: Parken Sie Ihr Fahrzeug so, dass mindestens 3 Meter Fahrbahnbreite frei bleiben. Ist diese Mindestbreite nicht vorhanden, kann der Räum- und Streudienst nur eingeschränkt oder gar nicht durchgeführt werden.
Wer hilft bei offenen Fragen?
Weitere Auskünfte zum Winterdienst erhalten Sie bei den Mitarbeitenden des Ordnungsamtes der Kunigundengemeinde Kaufungen telefonisch unter 05605-802-1300 und per E-Mail unter gob@kaufungen.de .