Sind Angaben bei Vorliegen einer Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung notwendig?

Wenn bei Ihnen eine Schwerbehinderung besteht oder Sie einer schwerbehinderten Person gleichgestellt sind, können Sie dies in Ihrer Bewerbung angeben. Diese Information ist relevant im Zusammenhang mit den Förderregelungen des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX) sowie zur Wahrung Ihrer besonderen Rechte im Bewerbungsverfahren.

Bitte fügen Sie einen entsprechenden Nachweis bei (Schwerbehindertenausweis oder Bescheid über die Gleichstellung).