Welche Projekte und Ausgaben sind nicht förderfähig?
- Personalkosten/Honorare für ehrenamtliche Mitglieder der Projektgruppe oder des Vereins
- Aktivitäten, die hauptsächlich Werbezwecken dienen
- Quer‐/Kofinanzierung für ein größeres Projekt
- Angebote, die sich an Firmen richten, z. B. Firmenfeiern
- Maßnahmen oder Projekte von Vereinen, für die sie auch Vereinsförderung nach der „Richtlinie der Gemeinde Kaufungen über die Förderungen aus Mitteln des Sondervermögens“ erhalten können
- Maßnahmen, die überwiegend schulischen Zwecken oder der Erholung bzw. Touristik dienen
- Veranstaltungen von politischen Parteien, Listen, Initiativen, Gruppierungen usw. sowie politische Maßnahmen und Projekte, insbesondere solche, die dazu bestimmt sind, eine einseitige politische Meinung zu verbreiten, z. B. Wahlkampfveranstaltungen