Änderung des Landpachtvertrages anzeigen

Volltext

Als Verpächterin oder Verpächter einer landwirtschaftlichen Fläche müssen Sie Änderungen eines abgeschlossenen Landpachtvertrages der zuständigen Stelle melden. Auch als Pächterin oder Pächter können Sie diese Vertragsänderung der zuständigen Stelle mitteilen.

Stellt die zuständige Stelle fest, dass die Änderung Ihres Landpachtvertrages folgende Auswirkungen hat, kann sie ihn beanstanden und aufheben:

  • der geänderte Landpachtvertrag führt zu einer ungesunden Flächenverteilung, insbesondere einer Anhäufung von Land,
  • der geänderte Landpachtvertrag führt zu einer unwirtschaftlichen Zersplitterung oder
  • der Pachtpreis ist unangemessen hoch.

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Verfahrensablauf

Sie können den Abschluss der Landpachtvertragsänderung bei der zuständigen Behörde anzeigen. Eine mündlich abgeschlossene Änderung des Landpachtvertrages zeigen Sie durch eine inhaltliche Mitteilung an. Eine schriftlich abgeschlossene Änderung des Landpachtvertrages reichen Sie als Kopie ein.

Nach Anzeige der abgeschlossenen Änderung des Landpachtvertrages registriert die zuständige Behörde die Grunddaten und prüft, ob eine ungesunde Verteilung, insbesondere eine Anhäufung, vorliegt, eine unwirtschaftliche Zersplitterung erfolgt oder der Pachtpreis unangemessen hoch ist.

Voraussetzungen

  • Sie müssen eine Änderung des Landpachtvertrages abgeschlossen haben.
  • Sie dürfen durch die Änderung:
    • keine ungesunde Flächenverteilung, insbesondere Anhäufung von Land, bewirken
    • keine unwirtschaftliche Zersplitterung bewirken
    • keinen unangemessen hohen Pachtpreis zahlen

Erforderliche Unterlagen

  • ausgefüllter Antrag "Anzeige Landpachtvertragsänderung"
  • abgeschlossene schriftliche Änderung des Landpachtvertrages in Kopie oder
  • im Falle einer mündlichen Änderung: die inhaltliche Mitteilung

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Frist

  • Der Landpachtvertrag ist gültig, wenn Sie nach einem Monat beziehungsweise nach einer Verlängerung auf 2 Monate keinen Beanstandungsbescheid erhalten haben.
  • Anzeigefrist: 1 Monat nach Abschluss der Änderung des Landpachtvertrages

Bearbeitungsdauer

  • 1 Monat(e)
    • Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel einen Monat. Dauert die Prüfung der Vertragsänderung voraussichtlich länger, erhalten Sie als Vertragsparteien vor Ablauf der Frist einen Zwischenbescheid. Durch diesen verlängert sich die mögliche Bearbeitungszeit auf 2 Monate.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

  • Antrag auf gerichtliche Entscheidung beim zuständigen Amtsgericht gegen den Beanstandungsbescheid

Formulare

  • Formulare vorhanden: Nein
  • Schriftform erforderlich: Nein
  • Formlose Antragsstellung möglich: Ja
  • Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 19.11.2024
Fachlich freigegeben durch:

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)

Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.