Änderungen in den Angaben zur Anzeige der Beschäftigung von Gesundheitsberuflern anzeigen
Volltext
Wenn sich Änderungen in der Anzeige zur Beschäftigung von Heilberuflern ergeben, müssen Sie dies gegenüber dem Gesundheitsamt anzeigen.
Verfahrensablauf
Sie reichen die Anzeige online, per Post oder vor Ort im örtlich zuständigen Gesundheitsamt ein.
Ansprechpunkt
Ihr zuständiges Gesundheitsamt
Zuständige Stelle
Zuständig sind die Gesundheitsämter.
Voraussetzungen
Ihre Angaben in der Anzeige zur Beschäftigung von Gesundheitsberuflern haben sich geändert.
Kosten
- Änderungsanzeige
Gebühr: Kostenfrei (Vorkasse: nein) - schriftliche Bestätigung der Änderungsanzeige
Gebühr: 15,00 EUR (Vorkasse: nein)
Frist
Die Änderung ist unverzüglich mitzuteilen.
Bearbeitungsdauer
- 1 Stunde(n) — 2 Tag(e)
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Für Kammerberufe gilt: Die Meldung nach der jeweils gültigen Berufsordnung ersetzt nicht die Anzeige an das Gesundheitsamt – und umgekehrt.
Wird die Anzeige vorsätzlich oder fahrlässig versäumt, kann das zuständige Gesundheitsamt ein Ordnungswidrigkeitsverfahren einleiten.
Urheber
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Hessisches Ministerium für Gesundheit und Pflege