Anlagen zur Feuerbestattung Anzeige Inbetriebnahme
Volltext
Als Betreiber einer Anlage zur Feuerbestattung haben Sie diese der zuständigen Behörde spätestens einen Monat vor der Inbetriebnahme anzuzeigen. Die zuständige Behörde prüft die Anzeige und erfasst die Anlage in ihrem Anlagenkataster. D ie Erfassung der Anlagen erfolgt auf freiwilliger Basis.
Verfahrensablauf
Die Anzeige ist schriftlich auf dem Postweg oder elektronisch bei der zuständigen Behörde einzureichen.
Zuständige Stelle
Zuständige Behörden sind die Regierungspräsidien.
Erforderliche Unterlagen
- schriftliche Anzeige
Frist
Der Betreiber hat spätestens einen Monat vor der Inbetriebnahme die Anlage bei der zuständigen Behörde anzuzeigen.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Diese Verwaltungsleistung stellt keinen Verwaltungsakt dar. Aus diesem Grund resultiert kein Rechtsbehelf.
Urheber
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch: Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz