Anlassbezogene Personalmeldung von Betreuungs- und Pflegeeinrichtungen

Volltext

Als Betreiberinnen und Betreiber einer Einrichtung nach dem Hessischen Gesetz über Betreuungs- und Pflegeleistungen haben Sie anlassbezogen, z.B. auf Aufforderung des Amtes, Ihr Personal an die Betreuungs- und Pflegeaufsicht zu melden.

Verfahrensablauf

-    Sie übermitteln den Personalstand des Betreuungs- und Pflegepersonals Ihrer Einrichtung mit den erforderlichen Angaben an das zuständige Amt.
-    Das Amt prüft den von Ihnen übermittelten Personalstand.
-    Bei Bedarf ordnet das zuständige Amt eine Überprüfung Ihrer Einrichtung an.
 

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an das für Sie zuständige Hessische Amt für Versorgung und Soziales.

Voraussetzungen

Ihre Einrichtung muss bei den Hessischen Ämtern für Versorgung und Soziales angezeigt sein.

Erforderliche Unterlagen

Es werden keine Unterlagen benötigt.

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Frist

umgehend nach Aufforderung

Rechtsgrundlage(n)

Formulare

Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
 

Hinweise (Besonderheiten)

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 23.02.2023
Fachlich freigegeben durch:

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration (HMSI)