Approbation als Ärztin oder Arzt beantragen
Volltext
Nach Ihrem erfolgreichen Abschluss des Medizinstudiums und der fachbezogenen Ausbildung können Sie einen Antrag auf Erteilung der Approbation als Ärztin oder Arzt stellen. Mit Erteilung der Approbation als Ärztin oder Arzt sind Sie berechtigt, den Arztberuf in Deutschland selbstständig und eigenverantwortlich auszuüben.
Die Approbation wird unbefristet erteilt und ist für die gesamte Bundesrepublik Deutschland gültig
Urheber
Verfahrensablauf
- Der Approbationsantrag ist online zu stellen:
- Eine Eingangsbestätigung erfolgt per E-Mail unmittelbar nach Absenden des Online-Antrages.
- Sollten Sie Unterlagen nachreichen müssen, sollten diese dem HLfGP innerhalb eines Monats nach Antragstellung vorliegen
- Die postalische Zustellung der Urkunde kann nur an Sie persönlich erfolgen.
- Bei längerer Abwesenheit empfiehlt es sich daher, dass Sie einen empfangsberechtigten Adressaten benennen.
Ansprechpunkt
Bitte wenden Sie sich an das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP).
Voraussetzungen
Die Approbation als Ärztin oder als Arzt wird auf Antrag erteilt, wenn Sie:
- sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht haben, aus dem sich Ihre Unwürdigkeit oder Unzuverlässigkeit zur Ausübung des ärztlichen Berufs ergibt
- nicht in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs ungeeignet sind,
- über einen erfolgreichen Abschluss der ärztlichen Ausbildung in der Bundesrepublik Deutschland (6-jähriges Medizinstudium) verfügen,
- über die für die Ausübung der Berufstätigkeit erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen.
Erforderliche Unterlagen
- Ausweisdokument
- Geburtsurkunde oder ein aktueller Auszug aus dem Familienbuch der Eltern
- gegebenenfalls Heiratsurkunde/eingetragene Lebenspartnerschaft (Nachweis bei Namensänderung)
- Aktueller, tabellarischer, unterschriebener Lebenslauf
- Behördliches Führungszeugnis (Belegart O)
- Prüfungszeugnis
- gegegebenenfalls Promotionsurkunde;
- Erklärung Straffreiheit: Schriftliche, formlose Erklärung mit folgendem Wortlaut: „Hiermit erkläre ich, dass ich nicht vorbestraft bin und dass weder ein gerichtliches Strafverfahren noch ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren gegen mich anhängig ist." (Datum und Unterschrift)
- Ärztliche Bescheinigung, die nicht älter als einen Monat sein darf, aus der hervorgeht, dass die antragstellende Person nicht in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs ungeeignet ist
Kosten
- Gebühr: 210,00 EUR (Vorkasse: nein)
Frist
Sie müssen bei der Antragsstellung keine gesetzlichen Fristen beachten.
Bearbeitungsdauer
- 1 Woche(n) — 3 Monat(e)
- Bei Vollständigkeit der Unterlagen. Die tatsächliche Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel 1-2 Wochen. Insbesondere zu Stoßzeiten wie um den Jahreswechsel kann es zu Verzögerungen kommen. Dies sollte beim Abschluss von Arbeitsverträgen berücksichtig werden.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Widerspruch & Klagemöglichkeit (Verwaltungsverfahrens-Gesetz)
Hinweise (Besonderheiten)
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Hessisches Ministerium für Gesundheit und Pflege (HMFG)