Arbeitslohn aus einem weiteren Arbeitsverhältnis mit Steuerklasse VI besteuern

Volltext

Haben Sie neben einem Hauptarbeitsverhältnis noch weitere Arbeitsverhältnisse, benötigen Sie verschiedene Steuerklassen. Bei der Beschäftigung mit dem höheren Gehalt richtet sich Ihre Steuerklasse nach Ihrem Familienstand. Alle weiteren Beschäftigungen werden mit Steuerklasse VI versteuert.

Sie müssen Ihre Arbeitgeber über Ihre weiteren Beschäftigungsverhältnisse informieren, gegebenenfalls schriftlich.

Wenn Sie Arbeitslohn aus einem zweiten oder weiteren Beschäftigungsverhältnis beziehen, der nach Steuerklasse VI besteuert wird, müssen sie eine Einkommenssteuererklärung bei Ihrem zuständigen Finanzamt abgeben.

Urheber

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Voraussetzungen

Sie sind bei mehr als einem Arbeitgeber gleichzeitig beschäftigt.

Rechtsgrundlage(n)

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 04.02.2026
Fachlich freigegeben durch:

Bundesministerium der Finanzen (BMF)