Baubeginn anzeigen
Volltext
Sie als Bauherrschaft müssen den Ausführungsbeginn baugenehmigungsbedürftiger Vorhaben mindestens 1 Woche vorher der Bauaufsichtsbehörde mitteilen (Baubeginnsanzeige).
Verfahrensablauf
Sie teilen der zuständigen Bauaufsichtsbehörde digital im Bauportal oder analog (Formular) den Baubeginn mit.
Ansprechpunkt
Die untere Bauaufsichtsbehörde (Bauaufsichtsbehörden der Landkreise, der kreisfreien Städte und der Sonderstatusstädte).
Rechtsgrundlage(n)
Formulare
Hinweise (Besonderheiten)
Bitte beachten Sie, dass zum Beispiel bereits der Aushub der Baugrube (z.B. für das Kellergeschoss oder eine Tiefgarage) den Ausführungsbeginn darstellt und damit ebenfalls mindestens 1 Woche zuvor angezeigt werden muss.
Urheber
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Frist
- 1 Woche(n)
- Vor Baubeginn