Betreuungsgeld
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Das Betreuungsgeldgesetz des Bundes wurde am 21.07.2015 vom Bundesverfassungsgericht formal für verfassungswidrig erklärt. Seitdem wird in Hessen kein Betreuungsgeld mehr nach dem Betreuungsgeldgesetz gewährt.
Urheber
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch: Hessisches Ministerium für Soziales und Integration