Erlaubnis zum Führen der Weiterbildungsbezeichnung Staatlich anerkannte Fachkraft für Krankenhaushygiene nach der Hessischen Weiterbildungs- und Prüfungsordnung für die Pflege beantragen

Volltext

Es werden die gesetzlich vorgeschriebenen Voraussetzungen für die Führung der Weiterbildungsbezeichnung geprüft. Nach erfolgreicher Prüfung wird die Erlaubnis zum Führen der Weiterbildungsbezeichnung Staatlich anerkannte Fachkraft für Krankenhaushygiene nach der Hessischen Weiterbildungs- und Prüfungsordnung für die Pflege erteilt.    

Urheber

Verfahrensablauf

-    Sie reichen Ihren Antrag über das Online-Formular bei der zuständigen Behörde ein und laden gegebenenfalls die erforderlichen Dokumente hoch,
-    die Erlaubnis wird ausgestellt, wenn die zuständige Behörde feststellt, dass die gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind.
 

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP).

Zuständige Stelle

Seit dem 01.01.2023 ist das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP) zuständig.

Voraussetzungen

Sie haben die vorgeschriebene Weiterbildung abgeleistet und die staatliche Prüfung bestanden.

Kosten

  • Gebühr: 80,00 EUR (Vorkasse: nein)

Frist

Die Weiterbildungsbezeichnung darf erst nach erfolgter Erlaubnis geführt werden.

Bearbeitungsdauer

  • 3 Monat(e)

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Verwaltungsgerichtliche Klage
 

Formulare

Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
 

Hinweise (Besonderheiten)

Die Weiterbildungen für Pflegeberufe sind in Hessen durch die Hessische Weiterbildungs- und Prüfungsordnung für die Pflege (WPO-Pflege) vom 6. Dezember 2010 (GVBl. I S. 654), zuletzt geändert durch Verordnung vom 3. Dezember 2020 (GVBl. I S. 878) geregelt.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 28.11.2022
Fachlich freigegeben durch:

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
 

Erforderliche Unterlagen

  • Ausgefüllter und unterschriebener Antrag auf Erteilung der Erlaubnis zur Führung der Weiterbildungsbezeichnung
  • Zeugnis über das Bestehen der staatlichen Abschlussprüfung der Weiterbildung
    „Hygienefachkraft im Krankenhaus“
  • Kopie eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses
  • Bei Wohnsitz außerhalb Hessens oder bei Antragstellung aufgrund einer Beschäftigung in Hessen: Nachweis über den Wohnsitz oder die Beschäftigung in Hessen
  • Bei Anerkennung anderer Weiterbildungszeiten oder bei außerhalb Hessens absolvierter Weiterbildung: Nachweise der Weiterbildungseinrichtung über Inhalt und Umfang der absolvierten Weiterbildung