Erlaubnisfreie Herstellung von Arzneimitteln anzeigen
Volltext
Wenn Sie eine Erlaubnisfreie Herstellung von Arzneimitteln ausüben möchten, müssen Sie das anzeigen.
Urheber
Verfahrensablauf
- Sie reichen Ihre Anzeige über das Online-Formular bei der zuständigen Behörde ein und laden das erforderliche Dokument hoch
- die Bestätigung wird ausgestellt, wenn die zuständige Behörde feststellt, dass die gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind
Zuständige Stelle
Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege
Voraussetzungen
- Sie sind Arzt, Zahnarzt oder eine zur Ausübung der Heilkunde beim Menschen befugte Personen,
-
Sie stellen Arzneimittel unter ihrer unmittelbaren fachlichen Verantwortung zum Zwecke der persönlichen Anwendung bei einem bestimmten Patienten her.
Erforderliche Unterlagen
Liste der herzustellenden Arzneimittel mit ihrer Bezeichnung und Zusammensetzung.
Kosten
- Gebühr: Mindestens 25,00 EUR, höchstens 250,00 EUR. (Vorkasse: nein)
Frist
Anzeige muss vor Beginn der Aufnahme der Tätigkeit erfolgen.
Bearbeitungsdauer
- 2 — 4 Woche(n)
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Verwaltungsgerichtliche Klage
Formulare
Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration