Erlaubnisfreie Herstellung von Arzneimitteln durch zur Ausübung der Heilkunde befugte Personen anzeigen

Volltext

Wenn Sie eine erlaubnisfreie Herstellung von Arzneimitteln ausüben möchten, müssen Sie das anzeigen. 

Urheber

Verfahrensablauf

  • Sie reichen Ihre Anzeige über das Online-Formular bei der zuständigen Behörde ein und laden das erforderliche Dokument hoch,
  • die Bestätigung wird ausgestellt, wenn die zuständige Behörde feststellt, dass die gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind.
     

Zuständige Stelle

Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege

Erforderliche Unterlagen

Liste der herzustellenden Arzneimittel mit ihrer Bezeichnung und Zusammensetzung.

Kosten

  • Gebühr: Mindestens 25,00 EUR, höchstens 250,00 EUR. (Vorkasse: nein)

Frist

Die Anzeige muss vor Beginn der Aufnahme der Tätigkeit erfolgen.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Verwaltungsgerichtliche Klage

Formulare

Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
 

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 15.12.2022
Fachlich freigegeben durch:

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration