Förderprogramm „Dein Ehrenamt“
Volltext
Im Rahmen der Förderrichtlinie stehen jährlich max. 500.000 Euro zur Verfügung. Gemeinnützige Organisationen (Vereine, Stiftungen, Unternehmen), Verbände, Freiwilligenagenturen und kommunale Gebietskörperschaften sowie private Initiativen mit gemeinnützigem Träger können für ein Projekt einen Förderhöchstbetrag von bis zu 15.000 Euro beantragen. Aus der Richtlinie können vielfältige Aktivitäten gefördert werden, wie z. B. Projekte zur Gewinnung neuer Ehrenamtlicher oder zur Erschließung neuer Arten von Ehrenamt, Anerkennungsveranstaltungen, Schulungs- und Weiterbildungsveranstaltungen zum Thema Ehrenamt oder die Förderung von Digitalisierungsmaßnahmen im Ehrenamt, die im Zusammenhang mit der Außenwirkung der Organisation stehen. Im Rahmen des Förderhöchstbetrages sind auch mehrjährige Förderungen möglich, beginnend mit dem Jahr, in dem die Bewilligungszusage erteilt wurde.
Urheber
Verfahrensablauf
Förderanträge können nur online gestellt werden.
- Sie füllen einen Förderantrag online aus und fügen die erforderlichen Unterlagen bei.
- Sie senden den Online-Antrag ab und warten die Förderzusage ab.
- Sie rufen die Fördermittel ab, evtl. auch in Teilbeträgen.
- Danach können Sie Ihr Projekt starten.
- Nachdem Sie Ihr Projekt abgeschlossen haben, legen Sie einen Verwendungsnachweis vor.
Ansprechpunkt
Hessische Staatskanzlei
Voraussetzungen
- Sie müssen ein antragsberechtigter Antragsteller im Sinne der Förderrichtlinie sein.
- Ihr Projekt darf noch nicht begonnen sein.
- Weitere Voraussetzungen werden durch technische Eingabeeinschränkungen im Rahmen des OnlineAntrags abgefragt.
- Eine Antragstellung ist ohne die Erfüllung dieser Voraussetzungen nicht möglich.
Erforderliche Unterlagen
- Förderantrag
- Projektbeschreibung
- Kosten und Finanzierungsplan
- Angebote/Kostenvoranschläge
- Kopie des Personalausweises der vertretungsberechtigten Person der antragstellenden Organisation
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Bearbeitungsdauer
- 4 — 6 Woche(n)
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht
Formulare
- Formulare vorhanden: Ja
- Schriftform erforderlich: Ja
- Formlose Antragsstellung möglich: Nein
- Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Hinweise (Besonderheiten)
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Hessische Staatskanzlei
Onlinedienste
Frist
- 12 Monat(e)
- Antragszeitraum ist der 1. Januar bis 31. Dezember eines Jahres, soweit das Förderbudget nicht aufgebraucht ist. Fördermittel müssen jeweils bis Anfang Dezember des Haushaltsjahres, in dem die Bewilligung erfolgt ist, abgerufen werden. Bei mehrjährigen Förderungen müssen die Fördermittel entsprechend der zugesagten Förderbeträge im jeweiligen Haushaltsjahr bis Anfang Dezember abgerufen werden. Nach Auszahlung der Fördermittel durch die Hessische Staatskanzlei sind die Mittel innerhalb von zwei Monaten zweckentsprechend zu verwenden.