Fischereipachtvertrag anzeigen
Volltext
Als Pächter oder Pächterin bzw. Verpächterin oder Verpächter müssen Sie einen Abschluss und/oder eine Änderung eines Fischereipachtvertrages oder Unterpachtvertrags der zuständigen unteren Fischereibehörde in Schriftform anzeigen.
Verfahrensablauf
Sie versenden den schriftlichen Fischereipachtvertrag oder Unterpachtvertrag an die zuständige untere Fischereibehörde.
Ansprechpunkt
Bitte wenden Sie sich an die untere Fischereibehörde in Ihrem Landkreis bzw. Ihrer kreisfreien Stadt.
Zuständige Stelle
Zuständig sind die Landkreise und kreisfreien Städte als untere FIschereibehörden.
Voraussetzungen
- Mindestpachtzeit beträgt zwölf Jahre.
- Kürzere Pachtzeiten kann die obere untere Fischereibehörde in begründeten Ausnahmefällen zulassen.
-
Pächterinnen und Pächter können nur natürliche Personen mit gültigem Fischereischein und juristische Personen, die fischereiliche Organisationen sind, sein.
Erforderliche Unterlagen
Fischereipachtvertrag oder Unterpachtvertrag in Schriftform
Kosten
- Gebühren fallen nur im Falle der Nachprüfung eines Fischereipachtvertrages nach einer Beanstandung an.
Verwaltungsgebühr: Mindestens 60,00 EUR, höchstens 90,00 EUR. (Vorkasse: nein)
Frist
Der Pachtvertrag oder Unterpachtvertrag ist erst gültig, wenn dieser bei der zuständigen unteren Fischereibehörde angezeigt und von dieser nicht beanstandet wurde.
Bearbeitungsdauer
- 1 Monat(e)
- Die untere Fischereibehörde beanstandet binnen 1 Monats Pachtverträge oder Unterpachtverträge, die nicht die Anforderungen erfüllen.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Sie können Widerspruch einlegen.
Formulare
- Formulare vorhanden: Nein
- Schriftform erforderlich: Ja
- Formlose Antragsstellung möglich: Ja
- Persönliches Erscheinen nötig: Nein
- Online-Dienste vorhanden: Nein
Urheber
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUKLV), Abteilung VI, Referat 3