Humanarzneimittel, Herstellung

Volltext

Die Herstellung von Humanarzneimitteln wird in Hessen zentral vom Hessischen Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP) überwacht. Rechtsgrundlage ist insbesondere das Arzneimittelgesetz (AMG). Das Regierungspräsidium erteilt ferner Erlaubnisse für Herstellung sowie Zertifikate für Import und Export von Arzneimitteln.

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP).

Zuständige Stelle

Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP)

Erforderliche Unterlagen

Abhängig von der Art des Antrags (Nähere Informationen erhalten Sie auf der Homepage des Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege).

Hinweise (Besonderheiten)

Für Fragen zur Zulassung von Arzneimitteln sind die Bundesoberbehörden zuständig, Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte ( BfArM ), Paul-Ehrlich-Institut (PEI)

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 25.10.2016
Fachlich freigegeben durch:

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration