Kartellrecht, Landeskartellbehörde

Volltext

Wenn Sie

  • wettbewerbsbeschränkende Absprachen anzeigen möchten
  • Beschwerden wegen Missbrauchs marktbeherrschender Stellung von Unternehmen vorbringen möchten

dann wenden Sie sich bitte an die Landeskartellbehörde Hessen.
 

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Ansprechpunkt

Landeskartellbehörde beim Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung

Erforderliche Unterlagen

Keine, formlos

Rechtsgrundlage(n)

Hinweise (Besonderheiten)

Weiterführende Informationen erhalten Sie im Internetauftritt der Landeskartellbehörde.