Kartellrecht, Landeskartellbehörde
Volltext
Wenn Sie
- wettbewerbsbeschränkende Absprachen anzeigen möchten
- Beschwerden wegen Missbrauchs marktbeherrschender Stellung von Unternehmen vorbringen möchten
dann wenden Sie sich bitte an die Landeskartellbehörde Hessen.
Urheber
Ansprechpunkt
Landeskartellbehörde beim Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung
Erforderliche Unterlagen
Keine, formlos
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Weiterführende Informationen erhalten Sie im Internetauftritt der Landeskartellbehörde.