Kircheneintritt/Kirchenaustritt

Volltext

Ein Kirchenaustritt muss in Hessen bei der Stadt oder Gemeinde erfolgen.

Ein Kircheneintritt oder Kirchenwiedereintritt ist bei der maßgeblichen Kirchengemeinde zu erklären.

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Ansprechpunkt

Den Kirchenaustritt erklären Sie bei Ihrer Stadt oder Gemeinde.

Kosten

Die Gebühr für den Kirchenaustritt beträgt 30,00 Euro.

Rechtsgrundlage(n)

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 28.05.2019
Fachlich freigegeben durch:

Hessisches Ministerium des Innern und für Sport

Verfahrensablauf

  • Sie erklären Ihren Kircheneintritt oder Kirchenaustritt schriftlich oder gegebenenfalls online gegenüber der zuständigen Stelle. 
     

Voraussetzungen

  • Sie möchten aus einer Kirche, einer Religionsgemeinschaft oder einer Weltanschauungsgemeinschaft austreten, die Körperschaft des öffentlichen Rechts ist.

Rechtsbehelf

Entfällt