Kircheneintritt/Kirchenaustritt
Volltext
Ein Kirchenaustritt muss in Hessen bei der Stadt oder Gemeinde erfolgen.
Ein Kircheneintritt oder Kirchenwiedereintritt ist bei der maßgeblichen Kirchengemeinde zu erklären.
Urheber
Ansprechpunkt
Den Kirchenaustritt erklären Sie bei Ihrer Stadt oder Gemeinde.
Kosten
Die Gebühr für den Kirchenaustritt beträgt 30,00 Euro.
Rechtsgrundlage(n)
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Hessisches Ministerium des Innern und für Sport
Verfahrensablauf
-
Sie erklären Ihren Kircheneintritt oder Kirchenaustritt schriftlich oder gegebenenfalls online gegenüber der zuständigen Stelle.
Voraussetzungen
- Sie möchten aus einer Kirche, einer Religionsgemeinschaft oder einer Weltanschauungsgemeinschaft austreten, die Körperschaft des öffentlichen Rechts ist.
Rechtsbehelf
Entfällt