Personalausweis Informationserteilung

Ihr Wohnort

Volltext

Die Personalausweisbehörde Informiert bei Antragstellung über den Personalausweis.

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit obliegt der Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/Bürgermeister) der Wohnortgemeinde.

Voraussetzungen

  • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)

Erforderliche Unterlagen

keine

Kosten

Es fallen keine Gebühren an.

Rechtsgrundlage(n)

Hinweise (Besonderheiten)

Ausführliche Informationen über den Personalausweis und dessen Funktionalitäten erhalten Sie über das vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat bereitgestellte Informationsportal:

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 17.12.2020
Fachlich freigegeben durch:

Hessisches Ministerium des Innern und für Sport (HMdIS, Referat II 8)

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

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