Realgewerbeberechtigung beantragen

Volltext

Realgewerbeberechtigungen sind die mit dem Besitz eines bestimmten Grundstücks verbundenen Befugnisse zur Ausübung eines Gewerbes. Neue dürfen seit 1869 nicht mehr begründet werden (§ 10 Abs. 2 GewO).

Eine Realgewerbeberechtigung, die drei Jahre lang nicht ausgeübt worden ist, erlischt. Die Frist kann von der Erlaubnisbehörde verlängert werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.

Urheber

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Verfahrensablauf

Die Verlängerung muss schriftlich beantragt werden.

Voraussetzungen

Realgewerbeberechtigung wurde vor 1869 erteilt.

Rechtsgrundlage(n)

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 25.09.2020
Fachlich freigegeben durch:

Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie