Rechtsdienstleistungsregister - Einsicht nehmen

Volltext

Das Rechtsdienstleistungsregister ist ein öffentliches, elektronisch geführtes Register. Darin werden Personen registriert, denen

  • Inkassodienstleistungen,
  • Rentenberatung oder
  • Rechtsdienstleistungen in einem ausländischen Recht erlaubt sind.

Das Rechtsdienstleistungsregister bietet Ihnen folgende Möglichkeiten:

  • Suche nach Rechtsdienstleistern (z.B. in Ihrer Wohnortnähe)
  • Prüfung, ob bestimmte Rechtsdienstleister eine Erlaubnis zur gewerblichen Erbringung dieser Leistung haben und in welchem Umfang
  • Feststellung, welchen Personen, die grundsätzlich ohne Registrierung Rechtsdienstleistungen erbringen dürfen, die Erbringung untersagt ist

Eine Untersagung kann zum Schutz der Rechtsuchenden erfolgen, wenn dauerhaft unqualifizierte Rechtsdienstleistungen bekannt werden.

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Verfahrensablauf

Das Rechtsdienstleistungsregister können Sie jederzeit im Internet einsehen.

Ansprechpunkt

das Rechtsdienstleistungsregister unter www.rechtdienstleistungsregister.de

Erforderliche Unterlagen

Keine

Kosten

Keine

Rechtsgrundlage(n)

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 02.12.2019
Fachlich freigegeben durch:

Hessisches Ministerium der Justiz

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