Schutzimpfungen wahrnehmen

Volltext

Impfungen schützen vor vielen Infektionskrankheiten, möglichen Komplikationen und Folgeerkrankungen. Die meisten Impfungen tragen auch dazu bei, die Ausbreitung von Erregern einzudämmen.

Als gesetzlich versicherte Person haben Sie einen Anspruch auf Schutzimpfungen. Grundlage sind die Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO).

Die Schutzimpfungen können Sie über Ihre Arztpraxis vornehmen lassen. Ihre Ärztin oder Ihr Arzt wird Ihren Impfausweis überprüfen und Sie zu anstehenden Impfungen beraten. Zudem können öffentliche Apotheken Impfungen mit Impfstoffen anbieten, die keine Lebendimpfstoffe sind.

Die Krankenkassen können außerdem die Kosten von weiteren Impfungen übernehmen, zum Beispiel bestimmte Reiseschutzimpfungen.

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt bei der Krankenkasse. 

Erforderliche Unterlagen

  • Krankenversicherungskarte
  • Impfausweis

Kosten

Es fallen gegebenenfalls Gebühren an. Bitte wenden Sie sich an die zuständige Stelle.

Rechtsgrundlage(n)

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 07.07.2026
Fachlich freigegeben durch:

Bundesministerium für Gesundheit (BMG)

Rechtsbehelf

  • Widerspruch

Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Ablehnungsbescheid Ihrer Krankenkasse

  • Klage vor dem zuständigen Sozialgericht