Sondernutzung Außengastronomie (änderungsfreie Übernahme)

Ihr Wohnort

Volltext

Wenn Sie außerhalb Ihrer Gaststättenräume auf öffentlicher Fläche unter freiem Himmel Speisen und Getränke anbieten wollen, benötigen Sie eine Sondernutzungserlaubnis.

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Ansprechpunkt

In Ortsdurchfahrten wenden Sie sich an die jeweilige Stadt- oder Gemeindeverwaltung; außerhalb der Ortsdurchfahrten sind die örtlich zuständigen Ämter für Straßen- und Verkehrswesen verantwortlich.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag
  • Lageplan
  • Gaststättenerlaubnis

Dokument

Beizubringende Dokumente
  • Lageplan (formlos)
  • Formloser Antrag
  • Gaststättenerlaubnis


Hervorgehende Dokumente
  • Bescheid über die Sondernutzung / Aussengastronomie

Kosten

Eine Sondernutzungserlaubnis ist gebührenpflichtig. Die Gebühr richtet sich nach der Sondernutzungsgebührenordnung der jeweiligen Gemeinde oder des Landes.

Rechtsgrundlage(n)

Weitere Informationen

Kontakt