Umzugskosten für Landesbedienstete

Volltext

Beamtinnen und Beamte im Anwendungsbereich des Hessischen Beamtengesetzes, Richterinnen und Richter und die Beschäftigten  des Landes Hessen mit Ausnahme der Hochschulen und des Universitätsklinikums Frankfurt/M. erhalten, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, Umzugskosten.

Urheber

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Ansprechpunkt

An die Hessische Bezügestelle (HBS) in Kassel .

Voraussetzungen

Die schriftliche Umzugskostenzusage ist Voraussetzung für die Gewährung der Umzugskostenvergütung.

 

Rechtsgrundlage(n)

Formulare

Anträge und Formular finden Sie auf der Internetseite der Hessischen Bezügestelle unter Formulare.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 21.11.2016
Fachlich freigegeben durch:

Hessisches Ministerium des Innern und für Sport